Die Wahlen sind vorbei und wir alle hoffen, dass unsere Entscheidung für die politische Zukunft unserer Heimat richtig war. Bedanken möchte ich mich bei allen Wählern und Wahlhelfern, die ein Zeichen für die Demokratie in unserem Staat gesetzt haben.
Ein Dank an Antonia und Ulrike für den leckeren Kuchen und Bodo für das appetliche Essen.
Die letzten Turniere sind uns nicht in guter Erinnerung – es kann nur besser werden.
Nach Ansicht der Bild-Zeitung hat die Mannschaft gut trainiert und es wurden die richtigen Spieler in den Kader berufen. Das Einzige was noch fehlt, ist die Unterstützung der Fans für die Nationalmannschaft. Diese kann man wie immer bei Bodo bei einem Bier oder so
vollbringen. Dort darf wieder gemeinsam angefeuert und ausgepfiffen, gezittert und gejubelt werden. Die Fanmeile ist wieder für alle Freunde der Geselligkeit geöffnet. Das gemeinsame Erlebnis wird sicher dazu beitragen, lange über einen Sieg zu reden und die Niederlage schnell zu vergessen. Die Spiele der deutschen Mannschaft finden am Freitag, den 14.06.2024 und am Mittwoch, den 19.06.2024 und am Sonntag, den 23.06.2024 statt. Jubeln wir zusammen.
Informationen aus der Gemeinderatssitzungssitzung vom 15.05.2024:
| 1. | Vorschläge zur Haushaltssatzung 2024 wurden nicht eingereicht |
| 2. | Der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 wurde zugestimmt |
| 3. | In Abstimmung mit der Verbandsgemeinde ist die Talstraße als „normale“ Straße auszuweisen |
| 4. | In dem Teil der Ringstraße, der eine „ verkehrsberuhigte Zone „ ist, werden keine Parkflächen ausgewiesen |
| 5. | Die Verbandsgemeinde wird prüfen, ob im gesamten Ortsbereich (außer der Kreisstraße und der verkehrsberuhigten Zone) eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 KMH einzurichten ist |
| 6. | Von einer Anschaffung einer Kühlvitrine für die Friedhofshalle wird abgesehen |
| 7. | Die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wurde angepasst |
| 8. | Bekanntgaben zu Kommunal- und Europawahlen 09.06.2024 |
| 9. | In der Eingangstür im Gemeindehaus wurde ein „Fluchttürschloss„ eingebaut |
| 10. | Die Einwohnerfragestunde wurde nicht in Anspruch genommen. |
„Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) Folgendes in verkehrsberuhigten Zonen zu beachten ist:
| 1. | Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. |
| 2. | Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. |
| 3. | Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. |
| 4. | Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. |
| 5. | Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. |
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| (Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO, lfd. Nr. 12)“ |