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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 24/2025
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kroppach und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 31.08.2025, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kroppach statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 14.09.2025, durchgeführt.

Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kroppach auf.

II.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kroppach können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinde Kroppach, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Ortsgemeinde Kroppach einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 08.07.2025 bis 18 Uhr bei dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Kroppach darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften.

Das Gleiche gilt, wenn sich der bisherige Ortsbürgermeister als Einzelbewerber bewirbt.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Erster Beigeordneter Volker Birk, Raiffeisenstraße 14, 57612 Kroppach oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 217, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, dem 14.07.2025, 18.00 Uhr.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg erhältlich.

Amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung von dem Wahlleiter und von der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg kostenfrei abgegeben.

Kroppach, den 13. Juni 2025
Volker Birk
Gemeindewahlleiter