Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
1. im Ergebnishaushalt*
der Gesamtbetrag der Erträge auf 554.850,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 587.560,00 EUR
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf -32.710,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 10.790,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 35.900,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 94.600,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf -58.700,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 47.910,00 EUR
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 445 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 500 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf 415 v. H. |
| 3. | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
| a) für den ersten Hund 60,00 EUR |
| b) für den zweiten Hund 120,00 EUR |
| c) für jeden weiteren Hund 180,00 EUR |
| gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (§ 5) |
| d) für den ersten gefährlichen Hund 600,00 EUR |
| e) für den zweiten gefährlichen Hund 1.200,00 EUR |
| f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.800,00 EUR |
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres
1.691.569,94 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Vorjahres 1.617.009,94 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.584.299,94 EUR
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 15.05.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Montag, den 26.06.2023 bis Mittwoch, den 05.07.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 08.00-12.00 Uhr |
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| Dienstag | 08.00-12.00 Uhr | 13.30-16.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00-12.00 Uhr |
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| Donnerstag | 08.00-12.00 Uhr | 13.30-18.30 Uhr |
| Freitag | 08.00-12.00 Uhr |
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bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Mörsbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.