Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass sich derzeit mehrere Jungfüchse sowie Rehkitze in den Wiesen entlang der Waldränder aufhalten.
Betroffen sind insbesondere die Bereiche Wiesenstraße und „Zur Luisenlust“.
Innerhalb der Ortsgemeinde gilt für Hunde grundsätzlich Leinenpflicht.
Darüber hinaus bitten wir alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Hunde bis Mitte/Ende Juli auch außerhalb der Ortslage an der Leine zu führen – insbesondere dann, wenn diese nicht jederzeit zuverlässig abrufbar sind. So leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz brütender Vögel sowie der Jungtiere unserer heimischen Wildtiere.
Bitte achten Sie außerdem darauf, dass Hunde ihr Geschäft nicht auf Wiesen oder Ackerflächen verrichten. Auf diesen Flächen wachsen Viehfutter und Getreide. Hundekot stellt dort eine Verunreinigung dar und kann die landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme – zum Schutz unserer Natur, der Wildtiere und der Landwirtschaft.