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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Entwicklungsverbandes Westerwälder Seenplatte für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

vom 22.06.2023

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

Haushaltsjahr

Haushaltsjahr

2023

2024

1. im Ergebnishaushalt*

der Gesamtbetrag der

Erträge auf

32.000,00 EUR

30.830,00 EUR

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

32.000,00 EUR

30.830,00 EUR

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag (-)

0,00 EUR

0,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0,00 EUR

0,00 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

12.000,00 EUR

12.000,00 EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

12.000,00 EUR

12.000,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

0,00 EUR

0,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

0,00 EUR

0,00 EUR

*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlagen

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2023 beträgt 32.300,00 EUR, für das Haushaltjahr 2024 30.350,00 EUR. Die Verteilung der Verbandsumlage auf die Verbandsmitglieder erfolgt entsprechend § 9 der Verbandsordnung bzw. Beschluss der Verbandsversammlung.

Die Umlage wird mit je einem Viertel zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die von den Verbandsgemeinden zu zahlende jährliche Umlage darf jeweils 10.000,00 EUR nicht übersteigen.

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 75.080,81 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 75.080,81 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2023 75.080,81 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2024 75.080,81 EUR

Hachenburg, den 22.06.2023
Gabriele Greis
Verbandsvorsteherin

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.06.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit

von Montag, den 03.07.2023 bis Mittwoch, den 12.07.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag: 08.00-12.00 Uhr

Dienstag: 08.00-12.00 Uhr, 13.30-16.00 Uhr

Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr, 13.30-18.30 Uhr

Freitag: 08.00-12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.

Hachenburg, den 22.06.2023
Gabriele Greis
Bürgermeisterin

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Entwicklungsverbandes Westerwälder Seenplatte oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 22.06.2023
Im Auftrag
Schäfer