Ich möchte mich bei der Mehrheit unserer Grundstückseigentümer bedanken, die ihrer Reinigungspflicht nachkommen und darüber hinaus auch oft einen Grünstreifen, ungenutzen Weg oder Grabenparzelle der Gemeinde, entlang der eigenen Grundstücksgrenze pflegen.
Es gibt aber auch ein paar Grundstücke in unserer Gemarkung, die dringend pflege benötigen.
Als Grundstückseigentümer ist man verpflichtet, Sträucher, Bäume und Büsche bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, im Rahmen der Straßenreinigungspflicht, die Straßenrinnen am Grundstück zu reinigen.
Über der Fahrbahn ragende Äste und Zweige sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum mit einer lichten Höhe von 4,50m über der Fahrbahn und Straßenbankette freigehalten wird, über Gehwegen mit einer lichten Höhe von 2,50m.