Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt*
der Gesamtbetrag der Erträge auf 353.300,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 384.900,00 EUR
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf -31.600,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf -10.390,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 264.800,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 610.800,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 346.000,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 356.390,00 EUR
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v. H. |
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| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 375 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf 375 v. H. |
| 3. | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden |
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| a) für den ersten Hund 50,00 EUR |
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| b) für den zweiten Hund 100,00 EUR |
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| c) für jeden weiteren Hund 150,00 EUR |
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| gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (§ 5) |
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| d) für den ersten gefährlichen Hund 500,00 EUR |
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| e) für den zweiten gefährlichen Hund 750,00 EUR |
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| f) für jeden weiteren gefährlichen Hund 900,00 EUR |
Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorvorjahres 1.081.473,04 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Vorjahres 1.029.003,04 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsjahres 997.403,04 EUR
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.06.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Montag, den 10.07.2023 bis Mittwoch, den 19.07.2023, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 08.00-12.00 Uhr
Dienstag 08.00-12.00 Uhr
13.30-16.00 Uhr
Mittwoch 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag 08.00-12.00 Uhr
13.30-18.30 Uhr
Freitag 08.00-12.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Astert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.