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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 28/2022
Aus den Gemeinden
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Bürgersprechstunde

Die Bürgersprechstunde ist mittwochs von 18.00 - 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14. Darüber hinaus ist die Verwaltung auch außerhalb der Regelsprechstunde unter der Tel. Nr. 02662/1012 und in dringenden Fällen unter 0172 6597978 erreichbar. Außerdem stehen Anrufbeantworter, sowie E- Mail für Ihre Nachricht zur Verfügung.

Einladung zur öffentlichen/nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung

Am Mittwoch, den 20.07.2022, um 19.00 Uhr, findet die Gemeinderatssitzung im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, statt. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates sind hierzu eingeladen, ebenfalls die Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Ortsgemeinde zum öffentlichen Teil. Die Tagesordnung wird rechtzeitig in den Aushängen bekanntgegeben.

Die derzeitigen Gemeinderatssitzungen werden unter Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Hygienevorgaben abgehalten.

Unsere Steinebach-App ist startklar

Es ist so weit, unsere Steinebach-App ist nun in den App Stores von Google und Apple verfügbar. Sie kann ganz einfach mit dem Stichwort „Steinebach“ im Google Play Store und „Steinebach Nachrichten“ im Apple Store kostenlos heruntergeladen werden. Alternativ kann auch der QR Code in diesem Artikel gescannt werden.

Alle Steinebacher Bürger*innen haben jetzt die Möglichkeit einfach und bequem alle aktuellen und interessanten Inhalte aus der Ortsgemeinde und deren Vereinen sowie Einrichtungen bequem auf dem eigenen Smartphone oder Tablet zu verfolgen. Je nach Relevanz können auch Beiträge aus den Nachbargemeinden sowie der VG Hachenburg eingesehen werden.

Durch ein einfaches Kacheldesign ist die App für Jung oder Alt übersichtlich gestaltet und leicht bedienbar. Wie in den sozialen Netzwerken können Beiträge gelikt und/oder kommentiert werden. Mittels Push- Benachrichtigungen bleiben alle Nutzer*innen der App immer auf dem aktuellen Stand.

Zusätzlich gibt es in der App eine digitale Pinnwand, die Platz für die Kommunikation untereinander bietet. Um diese zu nutzen, müsst ihr euch einfach nur in der App registrieren. Danach könnt ihr Fragen, Gesuche usw. digital anpinnen, auf andere Pins antworten, Beiträge liken und kommentieren.

Jeder ist eingeladen mitzumachen. Habt ihr Beiträge, die ihr gerne veröffentlichen möchtet? Dann schickt diese, gerne auch mit Bildern, an folgende E-Mail-Adresse: katharina.quirmbach@gmx.net

Selbstverständlich erscheinen alle wichtigen Informationen, amtliche Mitteilungen und Termine auch weiterhin in der INFORM.

Anmeldung von Hunden

Aus gegebenen Anlass möchte ich nochmals auf den §3 der Satzung der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied über die Erhebung der Hundesteuer hinweisen.

(1) Wer einen Hund hält, hat ihn binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Ortsgemeinde Steinebach/Wied anzumelden. Bei der Anmeldung sind

1.

Rasse

2.

Geburtsdatum

3.

Herkunft und Anschaffungstag glaubhaft nachzuweisen.

(2) Der bisherige Halter eines Hundes hat den Hund, der abgeschafft wurde, abhandengekommen oder gestorben ist oder mit dem er wegzieht, innerhalb von 14 Tagen abzumelden. Im Falle der Abgabe des Hundes sind bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben. Falls der Erwerber in einer anderen Gemeinde wohnt oder der Halter in eine andere Gemeinde umzieht, wird diese unterrichtet.

(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung fort oder ergeben sich sonstige Änderungen in der Hundehaltung, so hat der Hundehalter dies binnen 14 Tagen anzuzeigen.

Im §10 der Satzung ist die Überwachung der Anzeigepflicht beschrieben und hier ist aufgefallen, dass nicht alle Hunde in der Ortsgemeinde, nebst Ortsteilen, angemeldet sind. Laut §11 ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zehntausend Euro geahndet werden kann.

Jürgen Hebel, Ortsbürgermeister