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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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H A U S H A L T S S A T Z U N G des Entwicklungsverbandes Westerwälder Seenplatte für die Haushaltsjahre 2 0 2 5 und 2 0 2 6

vom 07.07.2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt*

der Gesamtbetrag

der Erträge auf

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss /

Jahresfehlbetrag (-)

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Umlagen

Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2025 beträgt 56.800,00 EUR, für das Haushaltjahr 2026 33.250,00 EUR. Die Verteilung der Verbandsumlage auf die Verbandsmitglieder erfolgt entsprechend § 9 der Verbandsordnung bzw. Beschluss der Verbandsversammlung.

Die Umlage wird mit je einem Viertel zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres 2025

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres 2026

Hachenburg, den 07.07.2025
Gabriele Greis, Verbandsvorsteherin

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.05.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit

Von Montag, den 21.07.2025 bis Dienstag, 29.07.2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

08.00-12.00 Uhr

Dienstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-16.00 Uhr

Mittwoch

08.00-12.00 Uhr

Donnerstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-18.30 Uhr

Freitag

08.00-12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.

Hachenburg, den 07.07.2025
Gabriele Greis, Bürgermeisterin

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber des Entwicklungsverbandes Westerwälder Seenplatte oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 07.07.2025
Greis, Bürgermeisterin