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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 28/2026
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wied für das Haushaltsjahr 2026 vom 06.07.2026

vom 06.07.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt*

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.016.850,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.233.630,00 EUR

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

-216.780,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

-193.190,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

481.800,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

449.510,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

32.290,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

160.900,00 EUR

*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird fest gesetzt auf  —  937.000,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 EUR

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten

gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern * werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

345 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

465 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

400 v. H.

3.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

a) für den ersten Hund

50,00 EUR

b) für den zweiten Hund

60,00 EUR

c) für jeden weiteren Hund

90,00 EUR

gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung (§ 5)

d) für den ersten gefährlichen Hund

250,00 EUR

e) für den zweiten gefährlichen Hund

350,00 EUR

f) für jeden weiteren gefährlichen Hund

450,00 EUR

* Die Hebesätze für die Realsteuern sind in der Hebesatzsatzung der Gemeinde festgesetzt. Die in dieser Haushaltssatzung vorgenommene Darstellung hat lediglich deklaratorische Bedeutung.

§ 6

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorvorjahres

3.514.808,99 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres

3.593.302,11 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres

3.376.522,11 EUR

§ 7

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird nicht zugelassen.

Wied, den 06.07.2026
Lars Martin, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan kann in der Zeit

Von Montag, den 13.07.2026 bis Donnerstag, den 23.07.2026

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

08.00-12.00 Uhr

Dienstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-16.00 Uhr

Mittwoch

08.00-12.00 Uhr

Donnerstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-18.30 Uhr

Freitag

08.00-12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.

Anmerkung:

Die Abweichung des in § 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Jahresfehlbetrages, sowie des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen ist gegenüber der Beschlussfassung vom 27.05.2026 auf einen Übertragungsfehler zurückzuführen. Der Ortsgemeinderat wurde hierüber unterrichtet.

Hachenburg, den 06.07.2026
Im Auftrag
Sophia Hell

Hinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Wied oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 06.07.2026
Im Auftrag
Schäfer