Umbau Sportclub-Gebäude zu einer Stadthalle bzw. Haus der Vereine
- Planungsleistungen in der Stadt Hachenburg
Ausschreibungsgegenstand:
Planungsleistungen nach § 34 HOAI Entwurfsplanung für den Umbau des Sportclub-Gebäudes zu einer Stadthalle. Die im Rahmen einer Voruntersuchung ermittelten voraussichtlich anrechenbaren Kosten betragen für die KG 300 (685.000 €), für die KG 400 (228.000 €) und für die KG 500 (100.000 €).
Kurzbeschreibung:
Die Stadt Hachenburg beabsichtigt, das Sportclub-Gebäude zu einer Stadthalle umzubauen. Dazu will sie geeignete Planungsbüros auffordern, konkrete Planungsvorschläge zu erarbeiten. Bei dem Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein förmliches Wettbewerbsverfahren nach den Regelungen der RPW 2013.
Beabsichtigt ist in dem nachfolgend beschriebenen Verfahren die planerisch bestmögliche Umsetzung zu finden.
Es soll ein 2-stufiges Verfahren durchgeführt werden.
In einer 1. Stufe können sich interessierte Planungsbüros bewerben. Aus den eingegangenen Bewerbungen werden max. 5 Büros auf der Grundlage der nachfolgend benannten Kriterien ausgewählt. (Muster Bewertungsmatrix - Anlage)
Sollten mehr als 5 Büros gleichermaßen geeignet sein, entscheidet das Losverfahren.
In einer 2. Stufe erarbeiten die ausgewählten Teilnehmer eine Lösungsskizze. Der Teilnehmer dessen Lösungsskizze im Wettbewerb ausgewählt wird, erhält vorbehaltlich der Zustimmung des Fördermittelgebers, den Auftrag zur Erbringung der Leistungsphasen 1-3 des § 34 HOAI.
Die für die 2. Stufe notwendigen Teilleistungen werden im Rahmen eines Konkurrenzverfahrens beurteilt. Ein qualifiziertes Auswahlgremium ermittelt zunächst die für die Aufgabe beste Lösung. Die Entscheidung über einen Lösungsvorschlag wird in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Stadtkernsanierungsausschusses Hachenburg und des Stadtrates Hachenburg getroffen.
Bewerber müssen, um im Verfahren berücksichtigt zu werden, in jedem Fall nachweisen, dass sie planvorlageberechtigt und Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieurkammer sind. Für ausländische Bewerber werden gleichartige Bescheinigungen akzeptiert.
Eignungskriterien bzw. Auswahlkriterien für Stufe 1 als KO-Kriterien:
| a) | Beschreibung von mindestens 3 bereits erbrachten vergleichbaren Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren für realisierte Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung. |
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| Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung bzw. vergleichbar sind Bürgerhäuser, Referenzobjekte zu anderen Gebäuden deren Aufgabe die Nutzung von unterschiedlichen Nutzungsgruppen in Einzelräumen erfordert, sowie der Bau von flexibel zu nutzenden Veranstaltungsräumen. Die Darstellung ist im Umfang auf 2 Seiten DIN A3 zu beschränken. Form und Inhalt sind jedem Bewerber selbst überlassen. |
| b) | Konzept, wie während der Bauphase kontinuierliche Bauleitungspräsenz gewährleistet werden kann. Angaben zur Bürostruktur und Bürogröße. |
| c) | Daneben sind folgende Eignungskriterien nachzuweisen: |
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| - Erklärung nach § 123, 124 GWB (Anl. 1) |
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| - Bewerbendengemeinschaftserklärung (falls erforderlich) (Anl. 2) |
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| - Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Anl. 3) |
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| - MiLoG (Anl. 4) |
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| - Erklärung nach § 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Anl. 5) |
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| - Antikorruption (Anl. 6) |
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| - Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Anl. 7) |
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| Erklärung Nachweis Beschäftigte |
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| - Befähigung zur Berufsausübung (Anl. 8) |
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| - Eigenerklärung Bezug Russland (Anl. 9) |
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| - Haftpflichtversicherung (mindestens 1,5 Mio. € Personen- bzw. Sachschaden) |
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| - ggf. Nachweis der Eintragung im Handelsregister |
Für die 1. Stufe erfolgt keine Vergütung.
Für die 2. Stufe (Teilleistungen Leistungsphase 1-2, Vorentwurfsplanung für den Lösungsansatz) erhält jeder der ausgewählten Teilnehmer, der einen Planungsvorschlag einreicht, eine pauschale Vergütung von 2.400,00 €. Bei einer Beauftragung im Sinne der weiteren Durchführung des Objektes des prämierten Planverfassers mit der weiteren Planung der Leistungsphasen 1-3 des § 34 HOAI bis zur Erstellung des Zuschussantrages wird mit dem Wettbewerbssieger ein Architektenvertrag geschlossen und diese Summe auf die dann fällige Vergütung angerechnet.
Nebenkosten werden nicht vergütet.
| Termine: | |
| 1. 03.02.2023, 10:00 Uhr: | Abgabe der Bewerbungsunterlagen (1. Stufe) |
| 2. 24.02.2023: | Mitteilung an die ausgewählten Büros |
| Ausgabe der detaillierten Aufgabenstellung mit erforderlichen Unterlagen | |
| 3. 06.03.2023, 10:00 Uhr: | Gemeinsame Ortsbesichtigung |
| 4. 10.05.2023, 10:00 Uhr: | Abgabe der Planungsvorschläge (2. Stufe) |
| 5. in 25.-28. KW 2023 | Präsentation der Planungsvorschläge in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Stadtkernsanierungsausschusses Hachenburg und des Stadtrates Hachenburg |
| 6. im Anschluss: | Mitteilung der Wettbewerbsergebnisse und Veröffentlichung |
Rückfragen Verfahrensbetreuung:
Verbandsgemeinde Hachenburg
Zentrale Vergabestelle
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Ansprechpartner: Frau Anna-Lena Schwan
Rückfragen müssen in Textform erfolgen und unter folgender E-Mail-Adresse eingereicht werden: a.schwan@hachenburg-vg.de
Weitere Unterlagen können auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg unter www.hachenburg-vg.de/aktuelles/öffentliche Ausschreibungen heruntergeladen werden.
Zum Verfahrensablauf:
1. Stufe:
Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Nicht fristgerecht eingegangene Planungsvorschläge können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Es wird gebeten, die Planungsvorschläge für die 2. Stufe nur mit einer Kennziffer zu versehen.
Dies gewährleistet, dass das Auswahlgremium/Vorprüfung die Planungsbeiträge anonymisiert zur Verfügung gestellt bekommt und bewertet.
Nach Abschluss der Bewertung wird dann anhand der Kennziffer der Beitrag dem jeweiligen Büro wieder zugeordnet.
Im Anschluss an die Sitzung der Vorprüfung findet eine gemeinsame Sitzung des Bau- und Stadtkernsanierungsausschusses der Stadt Hachenburg und des Stadtrates Hachenburg statt, bei welcher die Teilnehmer ihren Planungsvorschlag präsentieren sollen. In dieser Sitzung soll die Auswahl des Entwurfes unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung beschlossen werden. Zu dem Sitzungstermin wird rechtzeitig eingeladen. Wir möchten Sie bitten diesen Termin für die 25. - 28. KW 2023 vorzumerken.
Die abschließende Entscheidung für einen Lösungsansatz trifft der Bau- und Stadtkernsanierungsausschuss der Stadt Hachenburg gemeinsam mit dem Stadtrat Hachenburg. Das Verfahren ist nicht anonym. Die zuvor getroffenen Bewertungsergebnisse der Vorprüfung dienen als Orientierung.
Urheberrecht:
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass nach Abschluss des Auswahlverfahrens für die darauffolgenden Planungsleistungen der Leistungsphasen 4-9, ein formelles Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden muss.
Der nach diesem Verfahren beauftragte Entwurfsverfasser überträgt der Stadt Hachenburg die Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an allen von ihm für das Bauvorhaben erstellten Unterlagen (verkörpert oder digital) und von ihm für das Bauvorhaben erbrachten Leistungen. Die Übertragung erfolgt nach Abschluss der Leistungsphase 3 der Leistungserbringung. Die Stadt Hachenburg ist berechtigt die beschriebenen Rechte auf Dritte zu übertragen.
Die Stadt Hachenburg bzw. deren Rechtsnachfolger darf die Unterlagen und Leistungen des Entwurfsverfassers für das Bauvorhaben nutzen und diese sowie das ausgeführte Bauwerk ohne Mitwirkung des Entwurfsverfassers ändern.