vom 12.01.2026
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| 1. im Ergebnishaushalt* | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 19.354.120,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 19.426.550,00 EUR |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | -72.430,00 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 1.134.570,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.749.510,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.202.600,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.453.090,00 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.318.520,00 EUR |
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 6.430.000,00 EUR
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 3.416.320,00 EUR
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 880.000,00 EUR
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 880.000,00 EUR
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg | Betriebszweig Abwasserwerk |
| 5.429.000,00 EUR | |
| davon | zinslose Kredite | 288.000,00 EUR |
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| verzinste Kredite | 5.141.000,00 EUR |
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| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg | Betriebszweig Wasserwerk | 3.527.000,00 EUR | ||
| davon | zinslose Kredite | 512.000,00 EUR |
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| verzinste Kredite | 3.015.000,00 EUR |
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| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg | Betriebszweig Löwenbad Hachenburg | 362.000,00 EUR | ||
| davon | zinslose Kredite | 0,00 EUR |
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| verzinste Kredite | 362.000,00 EUR |
| |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg | Betriebszweig Energieversorgung |
| 0,00 EUR | |
| davon | zinslose Kredite | 0,00 EUR |
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| verzinste Kredite | 0,00 EUR |
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| zusammen auf | 9.318.000,00 EUR |
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg | Betriebszweig Abwasserwerk | 1.000.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg | Betriebszweig Wasserwerk | 1.000.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg | Betriebszweig Löwenbad Hachenburg | 750.000,00 EUR |
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg | Betriebszweig Energieversorgung | 750.000,00 EUR |
| zusammen auf | 3.500.000,00 EUR |
3. Verpflichtungsermächtigungen
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk |
| 16.625.000,00 EUR |
| darunter: | ||
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 12.585.000,00 EUR |
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| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk |
| 11.935.000,00 EUR |
| darunter: | ||
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 11.032.000,00 EUR |
|
| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg |
| 0,00 EUR |
| darunter: | ||
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0,00 EUR |
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| Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung |
| 0,00 EUR |
| darunter: | ||
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0,00 EUR |
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| zusammen auf |
| 28.560.000,00 EUR |
| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 23.617.000,00 EUR |
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Gem. § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird festgesetzt auf — 36,5 v.H.
Nachrichtlich:
| Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2025 | 13.882.811,00 EUR |
| Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2026 | 14.085.729,00 EUR |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres | 24.574.753,41 EUR |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres | 24.592.623,41 EUR |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres | 24.520.193,41 EUR |
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.
Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird nicht zugelassen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
„Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen (3.416.320 EUR), wird gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 1 und § 102 GemO genehmigt.
Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 880.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse sowie der auf 880.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse werden auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.
Der in § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 8.518.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der verzinsten Kredite wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Von dem Gesamtbetrag der Kredite entfallen 3.015.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung, 5.141.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung und 362.000 EUR auf den Betriebszweig Löwenbad Hachenburg. Die Einzelgenehmigung gemäß§ 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor
Wir gehen davon aus, dass die Investitionskredite des Betriebszweigs Abwasserbeseitigung auch zur Finanzierung der Investitionen des Zukunftskonzepts Abwasserwerk erforderlich sind und die diesbezüglichen Investitionen aufgrund der Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Montabaur (SGD) vom 12.12.2019, die Bedingungen der W Nr. 4.1. 3 zu § 103 GemO erfüllen.
Ebenso wird die in § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 23.617.000 EUR festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 102 GemO genehmigt. Von der genehmigten Summe der Verpflichtungsermächtigungen entfallen 11.032.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 12.585.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung. Unsere vorgenannten Ausführungen zum Zukunftskonzept Abwasserwerk gelten für die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen des Betriebszweigs Abwasserbeseitigung entsprechend.“
Der Haushaltsplan kann in der Zeit
von Montag, den 19.01.2026 bis Dienstag, den 27.01.2026
während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 08.00-12.00 Uhr | |
| Dienstag | 08.00-12.00 Uhr | 13.30-16.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00-12.00 Uhr | |
| Donnerstag | 08.00-12.00 Uhr | 13.30-18.30 Uhr |
| Freitag | 08.00-12.00 Uhr | |
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
| Dies gilt nicht, wenn | |
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.