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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg für das Haushaltsjahr 2026

vom 12.01.2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt*

der Gesamtbetrag der Erträge auf

19.354.120,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

19.426.550,00 EUR

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

-72.430,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.134.570,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.749.510,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.202.600,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.453.090,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.318.520,00 EUR

*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  —  6.430.000,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  3.416.320,00 EUR

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  880.000,00 EUR

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  880.000,00 EUR

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Abwasserwerk

5.429.000,00 EUR

davon

zinslose Kredite

288.000,00 EUR

verzinste Kredite

5.141.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Wasserwerk

davon

zinslose Kredite

512.000,00 EUR

verzinste Kredite

3.015.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Löwenbad Hachenburg

davon

zinslose Kredite

0,00 EUR

verzinste Kredite

362.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Energieversorgung

davon

zinslose Kredite

0,00 EUR

verzinste Kredite

0,00 EUR

zusammen auf

9.318.000,00 EUR

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Abwasserwerk

1.000.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Wasserwerk

1.000.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Löwenbad Hachenburg

750.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Energieversorgung

750.000,00 EUR

zusammen auf

3.500.000,00 EUR

3. Verpflichtungsermächtigungen

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk

16.625.000,00 EUR

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

12.585.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk

11.935.000,00 EUR

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

11.032.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg

0,00 EUR

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung

0,00 EUR

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

0,00 EUR

zusammen auf

28.560.000,00 EUR

darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

23.617.000,00 EUR

§ 6

Umlagen

Gem. § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird festgesetzt auf  —  36,5 v.H.

Nachrichtlich:

Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2025

13.882.811,00 EUR

Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2026

14.085.729,00 EUR

§ 7

Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

24.574.753,41 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Vorjahres

24.592.623,41 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres

24.520.193,41 EUR

§ 8

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird nicht zugelassen.

Hachenburg, den 12.01.2026
Gabriele Greis, Bürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen (3.416.320 EUR), wird gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 1 und § 102 GemO genehmigt.

Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 880.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse sowie der auf 880.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse werden auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.

Der in § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 8.518.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der verzinsten Kredite wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Von dem Gesamtbetrag der Kredite entfallen 3.015.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung, 5.141.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung und 362.000 EUR auf den Betriebszweig Löwenbad Hachenburg. Die Einzelgenehmigung gemäß§ 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO behalten wir uns nicht vor

Wir gehen davon aus, dass die Investitionskredite des Betriebszweigs Abwasserbeseitigung auch zur Finanzierung der Investitionen des Zukunftskonzepts Abwasserwerk erforderlich sind und die diesbezüglichen Investitionen aufgrund der Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz in Montabaur (SGD) vom 12.12.2019, die Bedingungen der W Nr. 4.1. 3 zu § 103 GemO erfüllen.

Ebenso wird die in § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 23.617.000 EUR festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 102 GemO genehmigt. Von der genehmigten Summe der Verpflichtungsermächtigungen entfallen 11.032.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 12.585.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung. Unsere vorgenannten Ausführungen zum Zukunftskonzept Abwasserwerk gelten für die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen des Betriebszweigs Abwasserbeseitigung entsprechend.“

Der Haushaltsplan kann in der Zeit

von Montag, den 19.01.2026 bis Dienstag, den 27.01.2026

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

08.00-12.00 Uhr

Dienstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-16.00 Uhr

Mittwoch

08.00-12.00 Uhr

Donnerstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-18.30 Uhr

Freitag

08.00-12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.

Hachenburg, den 12.01.2026
I.V. Marco Dörner, Erster Beigeordneter

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 12.01.2026
Marco Dörner, Erster Beigeordneter