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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 30/2022
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stein-Wingert und über die Einreichung von Wahlvorschlägen

I.

Am Sonntag, dem 09.10.2022, findet die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stein-Wingert statt.

Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 23.10.2022, durchgeführt.

Aufgrund der §§ 16 und 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit den §§ 23 und 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stein-Wingert auf.

II.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stein-Wingert können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.

Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinde Stein-Wingert, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Ortsgemeinde Stein-Wingert einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.

Eine Partei, die unter § 16 Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist am 16.08.2021, bis 18 Uhr bei dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt, wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind gemäß § 62 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 KWG von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit, da die Ortsgemeinde Stein-Wingert weniger als 501 Einwohner hat.

In einem Wahlvorschlag zur Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Stein-Wingert darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

IV.

Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit allen erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter, Ortsbürgermeister Christian Funk, Hauptstraße 25, 57629 Stein-Wingert oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer 217, eingereicht werden.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, den 22.08.2022, 18.00 Uhr, ab.

V.

Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg erhältlich.

Stein-Wingert, den 22.07.2022  —  Christian Funk
Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter