Stefan Kljucar hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderats Dreifelden niedergelegt. Für ihn konnte gemäß § 45 Absatz 1 und 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) keine Nachrückerin/kein Nachrücker einberufen werden.
Die Anzahl der gewählten Ratsmitglieder bemisst sich nach § 29 Abs. 2 GemO nach der Zahl der Einwohner. Der Ortsgemeinderat besteht nach dem Ausscheiden des Ratsmitglieds abweichend von der oben genannten Regelung und der Bekanntmachung über die Verringerung der Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderats Dreifelden vom 03.01.2023 aus vier statt sechs Mitgliedern.