Die SGD Nord gibt aufgrund des § 17 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz vom 06. Oktober 2015 (GVBl. S. 283) bekannt:
Der Bewirtschaftungsplanentwurf für das FFH-Gebiet „Westerwälder Seenplatte“ liegt vor. Der Planentwurf mit Hinweisen dazu kann in der Zeit vom 15. August bis einschließlich 19. September 2022 eingesehen werden:
1. Im Internet unter www.naturschutz.rlp.de
Dort unter -> Fachinformationen -> Natura 2000 -> Bewirtschaftungsplanung -> Offenlage Planentwürfe. Dort finden Sie auch Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ und weitere Informationen zur Bewirtschaftungsplanung und Natura 2000.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird von anderen Einsehungsmöglichkeiten abgesehen. Fachliche Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zu den vorliegenden Planentwürfen können während des Einsichtnahmezeitraums und bis zwei Wochen danach in schriftlicher Form an die SGD Nord oder per E-Mail an philipp.neunheuser@sgdnord.rlp.de gesendet werden.