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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 31/2024
Aus den Gemeinden
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Aus der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 12. Juli 2024

TOP 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder

Ortsbürgermeister Thomas Giehl eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ein besonderer Gruß gilt Bürgermeisterin Gabriele Greis. Der Ortsbürgermeister gab die Namen der am 09.06.2024 gewählten Ratsmitglieder bekannt. Er stellte fest, dass die Gewählten zur Übernahme des Amtes bereit sind. Danach erfolgte die Verpflichtung gemäß § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag „namens der Gemeinde zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten“ durch den Ortsbürgermeister. Bei der Verpflichtung wurde insbesondere auf die Schweigepflicht (§ 20 GemO), die Treuepflicht (§ 21 GemO) und die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (§ 30 GemO) und das Sonderinteresse (§ 22 GemO) hingewiesen. Auch die Schriftführerin Thea Hofmann wird auf die o. g. Paragraphen hingewiesen und verpflichtet Bürgermeisterin Greis bedankt sich herzlich für die Einladung und geht auf die Kommunalwahl 2024 ausführlich ein. Weiterhin erläutert sie ausführlich die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die Wahl einer Ortsbürgermeisterin oder eines Ortsbürgermeisters. Sie verdeutlicht, wie wichtig eine kommunale Selbstverwaltung für die Ortsgemeinde ist und dankt Ortsbürgermeister Giehl, dass er noch bis zum 31. August 2024 geschäftsführend die Amtsgeschäfte übernimmt.

TOP 2: Bildung einer Zählkommission für die Wahlen des Gemeinderates

Der Vorsitzende beauftragt die Ratsmitglieder Franz-Josef Dörner und Julia Freda zur Auszählung der Stimmen bei den Wahlen durch den Ortsgemeinderat.

TOP 3: Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Da es keine Vorschläge gibt, wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.

TOP 4: Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

a) Wahl der/des Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Vorsitzende nimmt, da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist, gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an der Wahl nicht teil.

Zur Wahl des Ersten Beigeordneten wird Bernd Kunz vorgeschlagen, der einstimmig somit zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten gewählt wird. Ortsbürgermeister Thomas Giehl ernennt nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde den neu gewählten Ersten Beigeordneten zum Ehrenbeamten. Sodann vereidigt der Ortsbürgermeister Bernd Kunz und führt ihn in sein Amt ein.

b) Wahl des/der weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einfüh-rung in das Amt

Da es keine Vorschläge gibt, wird dieser Tagesordnungspunkt vertagt.

Im Anschluss werden noch folgende Personen für ihr jahrelanges, ehrenamtliches Engagement für die Tätigkeit als Ratsmitglied durch Bürgermeisterin Greis und Ortsbürgermeister Giehl geehrt:

Peter Hofmann (25 Jahre), Erich Klöckner (25 Jahre), Lutz Leonhardt (30 Jahre), Michael Mies (40 Jahre), Gerd-Peter Becker (40 Jahre), Thomas Giehl (24 Jahre).

TOP 5: Einwohnerfragestunde

Gerd-Peter Becker dankt Bürgermeisterin Greis und hat den gleichen Standpunkt wie sie. Eine Ortsgemeinde in der Größe wie Nister darf nicht „zwangsverwaltet“ werden. Auch er appelliert nochmals an alle RM, Verantwortung zu übernehmen. Bürgermeisterin Greis erwidert, dass auch Teilbereiche der Ortsverwaltung auf die Beigeordneten übertragen werden können, dazu aber zunächst die Hauptsatzung geändert werden muss.

Thomas Giehl
Ortsbürgermeister