Die in dem Neubaugebiet „Auf der Jaucht“ (Lückenschluss II. Bauabschnitt) verlegten Kanal- und Wasserleitungen sind betriebsbereit hergestellt. Somit besteht eine Anschlussmöglichkeit an die Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Für diese erstmalig anschließbaren Grundstücke besteht gemäß der Allgemeinen Entwässerungssatzung vom 04.10.2007 in der Fassung der Änderung vom 09.12.2009 und der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung vom 04.10.2007 in der Fassung der Änderungen vom 09.12.2009 und 28.06.2022 ein Anschluss- und Benutzungszwang an die Einrichtungen der Abwasserbeseitigung - Abwassersammelleitungen und übrige Anlagen - und Wasserversorgung - Haupt- und Versorgungsleitungen und übrige Anlagen -.
Der Anschlusszwang an die Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gilt ab dem 12.08.2024.