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Sprechstunde Donnerstag 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Büro Schulstraße 10
Abgestellte Fahrzeuge auf innerörtlichen Wohnstraßen können besonders in der Erntezeit mit überbreiten Fahrzeugen schon mal zu „Engpässen“ führen.
Zum Abstellen von Fahrzeugen liefert die Straßenverkehrsordnung eine eindeutige Vorgabe: Das Abstellen von Fahrzeugen in Straßen ist grundsätzlich nur zulässig wenn eine Restbreite von mindestens 3,05 m als Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge neben dem abgestellten Fahrzeug verbleibt. Höhengleiche Mehrzweckstreifen wie z.B im Birkenweg werden dabei mit gemessen, weil diese Streifen nach StVO auch ein Befahren erlauben.
An Kreuzungen und Einmündungen ist ein Abstand von 5 m, gemessen ab dem Schnittpunkt der Fahrbahnkanten freizuhalten.
Weiterhin ist zu beachten dass innerhalb unserer Ortsstraßen bereits vor Jahren sog. „30 er Zonen“ eingerichtet wurden. In diesen Bereichen gilt als Vorfahrtregelung an Kreuzungen wie z.B. „Mittelstraße“ / „Kirchweg“ und Einmündungen wie z.B. „Mittelstraße“ / „Waldstraße“ generell „Rechts vor Links“. Ungeachtet aller Gesetze und Verordnungen fordert § 1 der Straßenverkehrsordnung die Verkehrsteilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf…
Mit Einladung vom 19.08. wurde zur öffentlichen/nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung für Mittwoch, den 24.08. um 19:00 Uhr ins Bürgerhaus, Schulstraße 10 mit folgender Tagesordnung eingeladen:
| A. Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Sitzungsniederschrift vom 15.07.2022 |
| 2. | Beratung und Beschluss über Änderungen in der Friedhofssatzung zur Einrichtung anonymer Urnenreihengrabfelder |
| 3. | Beratung und Beschluss über Änderungen der Friedhofsgebührensatzung |
| 4. | Informationen und Bekanntgaben |
| 5. | Anfragen von Ratsmitgliedern |
| 6. | Einwohnerfragestunde |
| B: Nichtöffentlicher Teil: | |
| 7. | Beratung und Beschluss über die Stromkonzessionsvergabe |
| 8. | Informationen und Bekanntgaben |
| 9. | Anfragen |