Unter dem Vorsitz des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Hachenburg, Marco Dörner, in der Eigenschaft des Beauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, fand am 08. August 2024 eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Zu Beginn der Sitzung führte der Vorsitzende zunächst zu den Hintergründen und der Rolle des staatlichen Beauftragten aus, dass dieser seit dem 11. Juli seitens der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises eingesetzt ist, um der Vakanz an der Gemeindespitze zu begegnen.
Ortsgemeinde im Notbetrieb
Hierbei wurde verdeutlicht, dass in die Zuständigkeit des staatlichen Beauftragten die Aufgaben fallen, die verpflichtend und obendrein dringend wahrgenommen werden müssen. Die Entscheidung, welche Entscheidungen hiervon betroffen sind, liegt nach Würdigung der Rahmenbedingungen im Ermessen des Beauftragten.
Rein freiwillige Aufgaben fallen ebenso wenig in seine Entscheidungsbefugnis wie repräsentative Aufgaben. Es geht vielmehr lediglich darum, den „Notbetrieb“ der Ortsgemeinde zu gewährleisten bzw. die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinde zu führen. Die wiederum wurde im Gegenzug durch die Kommunalaufsicht verpflichtet, für diese Inanspruchnahme einen Aufwendungsersatz an die Verbandsgemeinde Hachenburg zu leisten.
Wenngleich der laufende Betrieb in Einrichtungen, wie der Kindertagesstätte und beim Bauhof durch die Beschäftigten unmittelbar aufrechterhalten wird, bedürfen eine Reihe sonstiger Entscheidungen während der Zeit der Vakanz demnach der Initiative bzw. der Zustimmung des Ortsgemeinderates. Dieser wird erforderlichenfalls im Rahmen von Sitzungen, die im regelmäßigen Umfang auch die Wahl der Gemeindespitze zum Inhalt haben werden, zusammenkommen, um hierüber zu befinden.
Einwohnerfragestunde sollte genutzt werden
Auch die Einwohnerfragestunde gewinnt für Fragen, Anregungen oder Vorschläge aus der Bevölkerung an Bedeutung, da der Beauftragte keine Sprechstunden im Gemeindebüro anbieten wird. Insoweit wird auf die gesetzliche Grundlage in § 16 a der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 21 der Mustergeschäftsordnung hingewiesen.
Die Kontaktdaten des Beauftragten werden bis auf Weiteres im Inform abgedruckt.
Ortsgemeinderat bringt Entscheidungen auf den Weg
Im Zuge der Abhandlung der Tagesordnung hat der Ortsgemeinderat u. a. der Gewährung einer Zuwendung an den Förderverein der Grundschule Roßbach sowie der Übernahme der Buskosten für die Abschlussfahrt der Kindertagesstätte zugestimmt. Daneben wurden Aufträge für Sonnenschutzmaßnahmen an der Kindertagesstätte, die Ersatzbeschaffung von Hardware für die WLAN-Versorgung am Dorfplatz sowie den Abbruch von gemeindeeigenen Gebäuden erteilt. Obendrein stand das Verfahren zur Stellenbesetzung im Forstrevier Mündersbach sowie die Kindertagesstättenbedarfsplanung auf der Agenda des Gremiums.
Im nichtöffentlichen Teil wurde über Grundstücks-, Bau- und Rechtsangelegenheiten beraten und beschlossen.
Beauftragter des Landes Rheinland-Pfalz
Erster Beigeordneter Marco Dörner
Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg
Gartenstraße 11
57627 Hachenburg
Telefon: 02662/801-103
E-Mail: m.doerner@hachenburg-vg.de
Zu den beiden nachfolgenden Sachverhalten wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns:
Gemeindehalle: gemeindehalle@muendersbach.de
Friedhof: gemeinde@muendersbach.de