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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 33/2026
Aus den Gemeinden
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Beachtung der Ruhezeiten beim Betrieb bestimmter Geräte und Maschinen

Lieber Stein-Wingerter,

da es im Verlauf der letzten Woche zu Beschwerden wegen der Nichteinhaltung der Ruhezeiten gekommen ist, möchte ich auf die geltenden Bestimmungen der Ruhezeiten hinweisen. In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorbetriebene Rasenmäher, an Werktagen zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und 20:00 und 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

Freischneider, Rasentrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 07:00 bis 09:00 Uhr und von 17:00 bis 20:00 Uhr nicht betrieben werden. Die Betriebszeiten weiterer Geräte kann in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung nachgelesen werden.

Um Beachtung im Sinne einer guten Nachbarschaft wird gebeten.