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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Nachstehende Anmeldetermine werden hiermit bekanntgegeben:

A. Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Westerwaldkreis

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und sozial/emotionale Entwicklung (Bildungsgänge Grundschule, Bildungsgänge Berufsreife)

04.10. bis 06.10.2023

Schulgebäude Hachenburg,

08.30 - 11.30 Uhr

Leipziger Straße 10,

10.10. bis 13.10.2023

für den Bereich der Verbandsgemeinde

08.30 - 11.30 Uhr

Hachenburg

B. Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und motorische Entwicklung in Höhn

18.09.2023

Schulgebäude Höhn, Neue Schulstraße

09.00 - 12.00 Uhr

für den Bereich der Verbandsgemeinden

21.09.2023

Bad Marienberg, Hachenburg, Rennerod

09.00 - 12.00 Uhr

Wallmerod und Westerburg

oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 02622/892-1200

D. Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Hachenburg

04.10. bis 06.10.2023

Schulgebäude Hachenburg, Lohmühle 2 a

08.30 - 11.30 Uhr

für den Bereich

10.10. bis 13.10.2023

der Verbandsgemeinden Bad Marienberg,

08.30 - 11.30 Uhr

Hachenburg, Rennerod, Wallmerod, Selters und Westerburg sowie den Landkreis Altenkirchen

-außer der Verbandgemeinde Flammersfeld -

F. Schule mit dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung in

Neuwied - Engers

Schulgebäude Heinrich-Haus, 56566 Neuwied-Engers

Die Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kinder in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung und im Bereich der Bewegung schwer beeinträchtigt sind, können diese an der jeweils zuständigen Grundschule anmelden. Eine diesbezügliche Beratung kann an der Förderschule vereinbart werden.

Die Förderschule ist unter der Telefonnummer 02622-8922680 zu erreichen.

Es sind alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 01. Juli 2017 und dem 31. August 2018 geboren sind, mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung zum Schulbesuch anzumelden. Kinder, die zwischen dem

01. September und dem 31. Dezember 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern oder Erziehungsberechtigten in der Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Entwicklung besitzen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde

oder das Familienstammbuch vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit der internatlichen Aufnahme.

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
i.A. Jörg Wörsdörfer