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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 35/2023
Aus den Gemeinden
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Erreichbarkeit Gemeindeverwaltung

Telefonnummer 0171 5669 688

Mailadresse og.moersbach@t-online.de

Homepage www.og-moersbach.de

Sprechstunde: Donnerstag 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Büro Schulstraße 10

Aktualisierung Betriebszeiten Rasenmäher und Gartengeräte

Die Saison für Rasenmäher und Freischneider läuft auf Hochtouren. Aus aktuellem Anlass bitte ich bei den „Hochtouren“ um Beachtung der vorgegebenen Betriebszeiten nach § 8 Landesimmissionsschutzgesetz für Rheinland Pfalz. An Werktagen gilt in Wohngebieten ein generelles Betriebsverbot für Rasenmäher zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und 20:00 bis 07:00 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Darüber hinaus sind die Betriebszeiten für Freischneider, Motorsensen, Laubsammler und ähnliche Gartengeräte ungeachtet ihrer Betriebsweise und Energieversorgung (Motor-oder Akku bzw. Elektrogeräte) generell eingeschränkt auf 9:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr. Um Beachtung im Sinne gut nachbarlicher Beziehungen wird gebeten.

Reinigung von Straßenrinnen

Durch Regen und Sonne wächst in diesem Jahr Alles, was grün ist besonders gut. Die örtlichen Straßenrinnen bleiben da nicht unverschont. Es wird daran erinnert, dass alle Grundstückseigentümer oder Nutzer von bebauten und unbebauten Grundstücken an öffentlich gewidmeten Straßen und Plätzen gemäß Satzung der Ortsgemeinde verpflichtet sind, die Rinnen von Unkraut, Unrat und sonstigem Bewuchs freizuhalten. Die eingesetzten Gemeindearbeiter wurden vorab informiert.

Unkraut macht Ärger

Witterungsbedingt gedeihen Unkräuter und Disteln zurzeit prächtig. Benachbarte Grundstücke werden beim Samenflug gleich mitversorgt. Weil dieses Ärgernis in den Bereich des Nachbarrechts fällt bestehen seitens der Ortsgemeinde nur bittende Einflussmöglichkeiten auf die Grundstückseigentümer. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil die zunächst aussichtslos erscheinende Klage eines Gartennutzers gegen Unkraut und Samenflug aus verwahrlosten Nachbargrundstücken unterstützt. Der Unkrautflug wurde rechtswirksam als Grundstücksbeeinträchtigung gewertet, die gegen nachbarrechtliche Bestimmungen verstößt. Der Eigentümer der verwahrlosten Grundstücke wurde zur nachhaltigen Beseitigung des Unkrauts vor der Blüte verurteilt. Vor diesem Hintergrund bitte ich alle Grundstückseigentümer, ungenutzte innerörtliche und am Ortsrand liegende Grundstücke zu mähen oder zu mulchen, damit sich Unkräuter nicht weiter ausdehnen können. Ich bitte dabei, die veröffentlichten Einsatzzeiten / Ruhezeiten für Garten- und Pflegegeräte zu beachten.

Egon Müller
Ortsbürgermeister