Der Rat der Ortsgemeinde Dreifelden hat beschlossen, den rechtskräftigen Bebauungsplan „Gesamte Ortslage“ zu ändern und den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Ortsgemeinde Dreifelden plant demnach den Bebauungsplan mit dem städtebaulichen Ziel zu ändern, dass zukünftig für die Grundstücke Flur 1, Parzellen 1, 2, 4, 5/1 und 5/2 die Anzahl der zulässigen Wohnungen auf vier pro Wohngebäude erhöht wird. Alle weiteren Festsetzungen bleiben unberührt.
Wir geben hiermit zur Kenntnis, dass die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 26. September 2022 bis einschl. 28. Oktober 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Bauamt, Zimmer 317, während der Dienststunden (montags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.
Während dieser Zeit können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Etwaige Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zudem können die Planunterlagen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hachenburg unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.hachenburg-vg.de/unsere-verbandsgemeinde/bebauungsplaene-bauleitplanung
Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) abrufbar.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird gemäß § 3 UVPG in Verbindung mit Ziffer 18 der Anlage 1 zum UVPG nicht durchgeführt.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten vorfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB wird daher gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.