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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 37/2022
Aus den Gemeinden
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Termine in Dreifelden

Heckenschnittabfuhr am

Sa., den 01.10.2022, von 10 Uhr bis 14 Uhr

Seniorenkaffee am

Do., den 06.10.2022, Beginn: 15 Uhr im DGH

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstag´s von 18 - 19 Uhr

Für umfangreichere Themen bitte einen Termin vereinbaren. (per Email bzw. Telefon) oder den Kontakt erst einmal mit dem Telefon versuchen. So lässt sich auch schon viel klären.

Telefon Gemeindebüro DGH: 02666-24 26 84 (ggfs. Rufweiterleitung zur Gemeindeverwaltung)

Email: gemeinde.dreifelden@ktkmail.de

Öffnungszeiten vom Astplatz 2022

Der Astplatz ist am Samstag von 13 - 14 Uhr geöffnet. Darüber hinaus kann Entsorgung nach Vereinbarung oder für beauftragte Firmen unserer Einwohner nach Rücksprache unter der Nummer 02666-242684 abgesprochen werden.

Die Entsorgung erfolgt bitte in haushaltsüblichen Mengen aus der jeweiligen Ortslage. Außenflächen gehören nicht dazu. Bitte nicht an anderen Orten in der Ortslage oder außerhalb der Ortslage entsorgen. Auch Entsorgungen auf eigenen Außerhalb liegenden Grundstücken wird als illegale Entsorgung angesehen.

Gemeinderatssitzung vom 16.08.2022

Bekanntgaben:

1.

Gemeinderatssitzung, Di., 16.08.2022, um 19 Uhr im DGH

2.

Stand der Nachrücker in den Gemeinderat

Die Bürger:innen mit einer Stimme in der Gemeinderatswahl 2019 wurden in einer Sitzung vom Wahlausschuss per Losentscheid in eine Reihenfolge gebracht und angeschrieben, bis die Anzahl von 6 Gemeinderatsmitgliedern erreicht ist. Mit der Zusage von Hr. Philipp Zeiler wurde diese Zahl erreicht. Am 19.07.2022 wurde Hr. Zeiler per Handschlag in den Gemeinderat aufgenommen.

Einwohnerfragestunde: Es wurden keine Fragen gestellt.

Beratung und Beschlussfassung über die Stromkonzessionsvergabe in der Ortsgemeinde Dreifelden

Der TOP wurde in den nichtöffentlichen Teil verschoben.

Beratung und Beschluss über eine Stellungnahme zum Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum 5. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg i.V.m. der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum 5. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg i.V.m. der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, der Rat der Verbandsgemeinde Hachenburg hat die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des 5. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Anliegend erhalten Sie eine Ausfertigung der Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen / Ausführungen zu. Eine Stellungnahme der Ortsgemeinde ist nicht erforderlich und erfolgt nicht.

Bemerkung: keine

Stimmenverteilung: Es wurde mehrheitlich Zugestimmt.

Beschluss: Der Beschlussfassung wird zugestimmt. Eine Stellungnahme erfolgt nicht.

Beratung und Beschluss über die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gesamte Ortslage“, Dreifelden

Umsetzung des Beschlusses aus einer vorherigen Sitzung in den genannten Parzellen.

Beschluss: Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Gesamte Ortslage“ dahingehend zu ändern, dass zukünftig für die Grundstücke Flur 1, Parzellen 1, 2, 4, 5/1 sowie 5/2 die Anzahl der zulässigen Wohnungen auf vier pro Wohngebäude erhöht wird. Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang wird dem beigefügtem Planentwurf zugestimmt.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind, abgesehen.

Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung bzw. vorgezogene Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Bemerkung: keine

Stimmenverteilung: Es wurde mehrheitlich Zugestimmt.

Beschluss: Der Beschlussfassung wird zugestimmt.

Beratung und Beschluss über Einführung einer Parkbeschilderung

Die vorhandene Beschilderung wird von den drei Zufahrten fotografiert. Aus der bisherigen Diskussion soll ein Eingangsbegrüßungsschild entstehen, das den möglichen Parkraum in der Gemeinde wiederspiegelt.

Die Schilder sollen an jeder Orteingangsseite aufgestellt werden. Neben einer Ortsansicht mit Parkraum-vermerk soll es auch eine Begrüßung und Werbung möglich sein. (Gastro / Golf-Club usw.) Es sollen Entwürfe und Angebote für die Schilder eingeholt werden.

Beratung und Beschluss über die Holzpreise aus unserem Bestand

In Linden und Lochum werden 35,- €/FM für Ficht/Nadelholz und 50,- €/FM für Buche / Laubholz angestrebt.

Beschluss: In der Ortgemeinde Dreifelden möchten wir uns den Preisen der Nachbargemeinden anschließen. Es sollen die Preise bei 35,- €/FM für Ficht/Nadelholz und 50,- €/FM für Buche / Laubholz genutzt werden. Die Abnahmemenge soll bei 5 FM oder bei 10 FM begrenzt sein. Buche bzw. Laubholz soll nur in den Brennholzverkauf kommen, wenn es keine andere Verwertung dafür gibt, bzw. eine zu geringe Menge zur Verfügung steht.

Bemerkung: keine

Stimmenverteilung: Es wurde mehrheitlich Zugestimmt.

Beschluss: Der Beschlussfassung wird zugestimmt.

Buswendeanlage an der Kirchstr.

Im Rahmen eines Treffens mit dem Vorsitzenden vom Kirchenvorstand am 08.08.2022 wurde die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, das Grundstück für das Projekt zur Verfügung zu stellen. Ein Verkauf ist nicht gewünscht, es soll auf Erbbaupachtbasis ein Vertrag mit einer Laufzeit von 50 Jahren erstellt werden, vorbehaltlich einer Baugenehmigung. Es ist eine Ausführung / Nutzung ab 2023 ins Auge gefasst worden. Eine Planung soll wie in der letzten Sitzung beschlossen kurzfristig erfolgen.

Verschiedenes:

Die Baumkontrolle wird von der VG geregelt und abgesprochen. Wer sich daran beteiligen möchte, kann sich an Hr. Patrick Denter wenden. Hr. Denter wurde von der Ortsgemeinde Dreifelden angeschrieben.

Einholung Kostenvoranschläge für die Installation von Pollerleuchten/Sockelleuchten am Dorfbrunnenplatz (Idee aus der Dorfmoderation) Konzept erstellen!

Zum Thema Freischneiden vom Wiedwanderweg gab es ersten Kontakt mit der Touristik Information.

Der öffentliche Teil der Sitzung wurde um 20:30 Uhr vom Ortsbürgermeister für beendet erklärt.

Dreifelden Orts-App

Die APP ist über Google Play Store und Apple Store abrufbar. Wir bitten um rege Teilnahme.

Alle Besuche bei Veranstaltungen der Ortsgemeinde Dreifelden

bitte ich um Rücksichtnahme und Einhaltung von Hygieneregeln. Personen mit Krankheitssymptomen werden gebeten, an Treffen nicht zu erscheinen. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl ist grundsätzlich nicht geplant aber bei zu vollem Haus möglich.

Ralf Scheffler, Ortsbürgermeister