Aufgrund aktueller Ereignisse weise ich darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerk oder einzelnen Feuerwerkskörpern ohne Sondergenehmigung nur vom 31. Dezember bis 01. Januar zulässig ist und mit nicht unerheblichen Bußgeldern belegt werden kann. Von dem Schrecken, der einigen Betroffenen in die Glieder gefahren ist abgesehen, bergen Feuerwerkskörper im Sommer/Herbst enorme Gefahren als Brandherde. Darum bitte zukünftig erst denken und dann die Raketen bis Silvester wieder in den Keller räumen.
Die regelmäßige Sprechstunde findet dienstags von 17.30 Uhr - 18.30 Uhr statt.
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