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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 4/2023
Aus den Gemeinden
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Junge Baachwätz im Einsatz

Nach einer kurzen Weihnachtspause waren die „Jungen Baachwätz“ schon wieder aktiv. So halfen sie (wie auch im letzten Jahr) wieder mit, den Weihnachtsstern abzubauen und dafür bedankt sich die Ortsgemeinde recht herzlich bei den fleißigen Helfern für das Engagement. Weiterhin trafen sie sich zu einem kleinen Schockturnier. Hier waren sie diesmal zwar nur eine kleine Truppe, aber der Spaß war umso größer. Die erste Wanderung für dieses Jahr ist für Mittwoch, 1.2.2023 geplant. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr an der Nauberghalle. Sollte das Wetter nicht mitspielen, treffen sie sich dann wieder zu einem Spielenachmittag. Bitte hier die lnfos in der Gruppe beachten. Neulinge sind wie immer herzlich willkommen.

Geburtstage im Februar

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die im Februar 2023 ihren Geburtstag feiern, gratuliert die Ortsgemeinde Nister ganz herzlich und wünscht für den weiteren Lebensweg alles Gute, vor allem aber Gesundheit und viel Geduld in dieser schwierigen Zeit.

Schneeräumungs- und Streupflicht - Erinnerung

Die bevorstehende kalte Jahreszeit, verbunden mit Schnee- und Eisglätte, gibt uns wiederum Anlass, alle Straßenanlieger unserer Gemeinde zur Vermeidung von Scha­dens- und Unfällen auf ihre Räumungspflicht bei Schneefall und ihre Streupflicht bei Glatteisbildung gem. unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen hinzu­weisen. Wird durch Schneefall die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen, damit eine einwandfreie Benutzung gewährleistet ist. Die Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege und be­sonders gefährliche Fahrbahnstrecken. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Es wird aus­drücklich darauf hingewiesen, dass der Einsatz des gemeindeeigenen Räum- und Streufahrzeuges ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt und die Grundstücks­eigentümer durch die unterstützende Räumung nicht von ihrer satzungsgemäßen Räum- und Streupflicht befreit sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Eisplatten und Schnee vom Grundstück nicht auf die Gemeindestraßen geschoben werden dürfen.

Thomas Giehl, Ortsbürgermeister