Ortsgemeinde Gehlert - Umlegungsausschuss -
gemäß § 209 Baugesetzbuch (BauGB) in der jeweils geltenden Fassung über die vorbereitenden Arbeiten im Umlegungsverfahren „Auf den Drieschern III“ in der Gemeinde Gehlert.
Für die Durchführung der Umlegung „Auf den Drieschern III“ wird am 23. Oktober 2023 mit den Vermessungsarbeiten zur Einbringung der neuen Grenzmarken begonnen. Die Arbeiten werden voraussichtlich innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen sein.
Von den Arbeiten sind folgende Grundstücke betroffen:
Gemarkung: Gehlert [0432] Grundbuchamt: Westerburg
Flur: 3 Flurstücke Nr.: 70/2, 71, 72/1, 73/2, 74/3, 74/5, 74/6, 82/3, 83, 84/1, 84/2, 85, 86/2 und Flur: 4 Flurstück Nr.: 43/5
Den Beauftragten des Vermessungs- und Katasteramts Westerwald-Taunus ist nach § 209 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung das Recht eingeräumt, alle von der Umlegung betroffenen Grundstücke zum Zwecke der Vermessung, Abmarkung und Bewertung zu betreten.
Es wird gebeten, eingefriedete (verschlossene) Grundstücke offen zu halten. Die Arbeiten können auch ohne Anwesenheit der Eigentümer*innen und Besitzer*innen durchgeführt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die vorbereitenden Maßnahmen im Umlegungsgebiet kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die vorbereitenden Maßnahmen gelten zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Widerspruch kann
| 1. | in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder |
| 2. | schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Gehlert, Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg |
erhoben werden.
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:
https://www.hachenburg-vg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/