Thomas Becker hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Wahlrod niedergelegt. Für ihn wurde gemäß § 45 Absatz 1 und 4 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) Patrick Dörner, Hofstraße 1, in den Ortsgemeinderat einberufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben.
Der Name der einberufenen Ersatzperson wird hierdurch gemäß § 66 Absatz 3 der Kommunalwahlordnung bekannt gemacht.