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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg; Teilplan Windenergie

Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verbandsgemeinderat hat die Offenlage des 6. Nachgangs zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Änderungsverfahren beinhaltet die Ausweisung weiterer Flächen zur Nutzung für die Windenergie in einer Größenordnung von etwa 635 ha. Sämtliche Potentialflächen befinden sich im südlichen Teil des Verbandsgemeindegebietes.

Wir geben hiermit zur Kenntnis, dass die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 21. Oktober 2024 bis einschl. 22. November 2024 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hachenburg unter folgendem Link eingesehen werden können:

https://www.hachenburg-vg.de/unsere-verbandsgemeinde/bebauungsplaene-bauleitplanung/

Darüber hinaus sind die Planunterlagen auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de) abrufbar.

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegen die Planunterlagen im v.g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 319, während der Dienststunden (montags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an info@hachenburg-vg.de oder a.teutsch@hachenburg-vg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Etwaige Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Umweltrelevante Belange werden in Form des Umweltberichts als Bestandteil der Begründung behandelt. Der Umweltbericht umfasst u.a. folgende Inhalte:

  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen: Umweltschutzziele aus übergeordneten Planungen und Vorgaben; Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Beschreibung und Bewertung der Wirkfaktoren: baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren
  • Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen
  • Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes: Entwicklung des Umweltzustandes bei der Durchführung der Planung und ohne Umsetzung der Planung
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation
  • Artenschutz

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden bisher von nachfolgenden Stellen abgegeben und sind Bestandteil der Unterlagen: Forstamt Hachenburg, SGD Nord Montabaur, SGD Koblenz (Obere Naturschutzbehörde), Kreisverwaltung Westerwald (Untere Naturschutzbehörde).

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ergänzend wird nach § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg