Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehendem Grundstück ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung | Wahlrod | ||
| Flur 22 | Nr. 16 | Landwirtschaftsfläche, Im Dunkelfeld | 0,7011 ha |
| Flur 22 | Nr. 14 | Landwirtschaftsfläche, Im Dunkelfeld | 0,1791 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.