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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 41/2024
Aus den Gemeinden
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über genehmigungsbedürftige Verkaufsfälle von Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehendem Grundstück ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Untere Landwirtschaftsbehörde, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur schriftlich bekunden.

E-Mail: untere-landwirtschaftsbehoerde@westerwaldkreis.de