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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Parken auf dem Gehweg

Beispielfoto

Häufiger kommt es zu Diskussionen über die rechtliche Bewertung von Seitenbereichen, welche nicht durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt sind. Ist bei niveaugleichem Straßenausbau die Verkehrsfläche durch Pflasterung, Plattenbelag oder in sonstiger Weise von der Fahrbahn sichtbar abgegrenzt, so ist von einem Vorhandensein eines Gehweges auszugehen.

Das Parken auf Gehwegen ist gemäß der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig und wird mit einem Verwarngeld von 55 Euro geahndet.

Straßenverkehrsbehörde