Am Samstag, den 8. November, findet wieder der traditionelle Katharinenmarkt statt. Damit der Markttag für alle Besucher und Anwohner angenehm und sicher verläuft, möchten wir einige wichtige Hinweise zum Parken geben.
Im vergangenen Jahr kam es leider zu zahlreichen Parkverstößen, insbesondere durch Fahrzeuge, die auf Gehwegen abgestellt wurden. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken auf Gehwegen grundsätzlich nicht erlaubt ist – auch nicht teilweise mit zwei Rädern. Gehwege dienen der sicheren Nutzung durch Fußgänger*innen und mobilitätseingeschränkte Personen. Durch abgestellte Fahrzeuge werden diese behindert und gefährdet.
Das beigefügte Beispielfoto zeigt, wie man keinesfalls parken sollte.
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug ausschließlich dort ab, wo Parken ausdrücklich erlaubt ist. Nutzen Sie ausgewiesene Parkplätze oder weichen Sie auf umliegende Bereiche aus, um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden. Beachten Sie hierzu auch das von der Stadt Hachenburg erarbeitete Parkkonzept für den Katharinenmarkt.
Das Ordnungsamt wird am Veranstaltungstag im Einsatz sein und die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren. Parkverstöße, insbesondere auf Gehwegen oder in Halteverboten, werden konsequent geahndet.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme – so kann der Katharinenmarkt für alle zu einem schönen Ereignis werden.