Der vom Verbandsgemeinderat beschlossene 5. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann ab sofort die Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 319, während der Dienststunden einsehen und Auskunft über den Inhalt verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Hachenburg geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenso unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Hachenburg geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB). Die kartenmäßige Darstellung des Flächennutzungsplanes, aufgeteilt in 4 Teilpläne, kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg eingesehen werden unter: www.hachenburg-vg.de/unsere-verbandsgemeinde/flaechennutzungsplan