Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„§ 6
Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates
auf den Bürgermeister
Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
- Abschluss von Verträgen bis zu einer Wertgrenze von 30.000,00 EUR,
- Abschluss von Verträgen über die Beschaffung der für die Aufgabenerfüllung der Verbandsgemeinde notwendigen Energiemengen ohne Wertgrenze,
- Aufnahme von Krediten im Rahmen des von der Aufsichtsbehörde laut Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages,
- Umschuldung von Krediten,
- Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen und Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen bis zu einer Wertgrenze von 10.000,00 EUR,
- Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von bis zu 10.000,00 EUR.
- Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die den Eigenbetrieb betreffenden Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt. Ebenso bleiben sonstige besondere gesetzliche Zuständigkeitsbestimmungen unberührt.“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hachenburg, den 11.11.2025
Gabriele Greis
Bürgermeisterin
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Hachenburg, den 11.11.2025
Greis
Bürgermeisterin