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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung vom 05.11.2025 zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg vom 27.08.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), die folgende Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„§ 6

Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates

auf den Bürgermeister

Auf den Bürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

  1. Abschluss von Verträgen bis zu einer Wertgrenze von 30.000,00 EUR,
  2. Abschluss von Verträgen über die Beschaffung der für die Aufgabenerfüllung der Verbandsgemeinde notwendigen Energiemengen ohne Wertgrenze,
  3. Aufnahme von Krediten im Rahmen des von der Aufsichtsbehörde laut Haushaltssatzung genehmigten Gesamtbetrages,
  4. Umschuldung von Krediten,
  5. Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen und Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen bis zu einer Wertgrenze von 10.000,00 EUR,
  6. Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von bis zu 10.000,00 EUR.
  7. Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die den Eigenbetrieb betreffenden Zuständigkeitsbestimmungen bleiben unberührt. Ebenso bleiben sonstige besondere gesetzliche Zuständigkeitsbestimmungen unberührt.“

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hachenburg, den 11.11.2025
Gabriele Greis
Bürgermeisterin

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 11.11.2025
Greis
Bürgermeisterin