Der Winter hat mit Schnee und Eis Einzug gehalten. Mit verschiedenen Räumdienstleistern wurden im Vorfeld Gespräche geführt. Ein Vertragsabschluss scheiterte jedoch an den unvereinbaren Konditionen. Geräumt und gestreut wird die Hauptstraße als Kreisstraße nach wie vor von der Straßenmeisterei. Der Winterdienst für alle anderen Ortsstraßen obliegt den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Dies regelt unsere „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen“. Gleich behandelt werden die Gehwege und die innerörtlichen Straßen ohne ausgebauten Gehweg. Ein Fahrbahnstreifen von 1,5 m Breite ist zu räumen und mit abstumpfenden Mitteln sicher begehbar zu machen, soweit kein Gehweg vorhanden ist. Erwähnenswert ist, dass die von der Gemeinde organisierte und finanzierte Winterdiensthilfe eine freiwillige und keineswegs übliche Leistung ist. Eine Unterstützung der Bürger beim Winterdienst wird in vielen Gemeinden des Westerwaldes überhaupt nicht angeboten.
Etliche Besucher hatten sich eingefunden, als um 17.00 Uhr die Beleuchtung des festlich geschmückten Weihnachtsbaumes in der Ortsmitte feierlich zum ersten Mal eingeschaltet wurde. Für die stimmungsvolle Umrahmung der Veranstaltung bedanke ich mich herzlich bei der Bläsergruppe Kroppacher Schweiz. Ein Dank geht auch an das Ehepaar Müller, das mit Gitarre und Querflöte die Vorlagen gab, um bekannte Weihnachtslieder mitzusingen. Für Glühwein und Marzhäuser Apfelpunsch war durch den Dorfverein bestens gesorgt. Bei heißen Getränken und weihnachtlichem Gebäck fanden lebhafte und unterhaltsame Gespräche zwischen den Besuchern statt.
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Gemeinderatsitzung am Dienstag, den 12.12.2023 um 19:30 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus ein.
Die Tagesordnung sieht im öffentlichen Teil folgende Punkte vor:
| 1. | Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024. |
| 2. | Widmung der Gemeindestraßen |
| 3. | Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) |
| 4. | Erlass einer Satzung über die Verschonungsregelung von Grundstücken gemäß § 14 der Satzung der Ortsgemeinde Marzhausen über die Erhebung wiederkehrender Bei-träge für den Ausbau von Verkehrsanlagen |
| 5. | Bekanntgaben/Verschiedenes |
| 6. | Einwohnerfragestunde |