Titel Logo
INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg für das Haushaltsjahr 2025

vom 27.01.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0,00 EUR

verzinste Kredite auf  —  269.500,00 EUR

zusammen auf  —  269.500,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  1.960.000,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 EUR

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  850.000,00 EUR

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf  —  850.000,00 EUR

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Abwasserwerk

verzinste Kredite

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Wasserwerk

verzinste Kredite

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Löwenbad Hachenburg

verzinste Kredite

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg

Betriebszweig Energieversorgung

verzinste Kredite

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg - Betriebszweig Abwasserwerk

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg - Betriebszweig Wasserwerk

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg - Betriebszweig Löwenbad Hachenburg

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg - Betriebszweig Energieversorgung

zusammen auf

3. Verpflichtungsermächtigungen

§ 6

Umlagen

Gem. § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt auf  —  36,5 v.H.

Nachrichtlich:

Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2024  —  11.509.340,00 EUR

Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2025  —  13.876.084,00 EUR

§ 7

Eigenkapital

§ 8

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird nicht zugelassen.

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird nicht zugelassen.

Hachenburg, den 27.01.2025
Gabriele Greis
Bürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 4 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 269.500 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen oder lnvestitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 und § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 GemO wird nicht vorbehalten.

Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 850.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung der Einheitskasse und der auf 850.000 EUR festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse werden auf Grundlage der vorgelegten Liquiditätsplanung gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 3 i. V. m. § 93 Abs. 5 S. 2 und § 105 Abs. 3 GemO genehmigt.

Der in § 5 Nr. 1•der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 6.384.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der verzinsten Kredite wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Von dem Gesamtbetrag der Kredite entfallen 1.642.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung, 4.657.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung und 85.000 EUR auf den Betriebszweig Löwenbad Hachenburg. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO wird nicht vorbehalten.

Aufgrund der Stellungnahme der SGD Nord wird davon ausgegangen, dass die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Zukunftskonzeptes Abwasserwerk die Bedingungen der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt.

Ebenso wird die in § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 7.288.000 EUR festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitions kredite aufgenommen werden müssen, gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 102 GemO genehmigt. Von der genehmigten Summe der Verpflichtungsermächtigungen entfallen 2.385.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung, 4.760.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung und 143.000 EUR auf den Betriebszweig Energieversorgung.

Die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen beim Betriebszweig Energieversorgung wird mit dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung verbunden. Bei Beantragung der Einzelgenehmigung ist für jede Verpflichtungserklärung ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und/oder eine Stellungnahme der Verwaltung beizufügen.

Der Haushaltsplan kann in der Zeit

von Montag, 03.02.2025 bis Dienstag, 11.02.2025

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

08.00-12.00 Uhr

Dienstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-16.00 Uhr

Mittwoch

08.00-12.00 Uhr

Donnerstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-18.30 Uhr

Freitag

08.00-12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.

Hachenburg, den 27.01.2025
Gabriele Greis
Bürgermeisterin

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 27.01.2025
Greis
Bürgermeisterin