TOP 1 Beratung und Beschluss zu dem Forstwirtschaftsplan 2023
Herr Revierförster Jung erläuterte den vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2023. Nach dem Plan betragen die Erträge: 159.929,00 EUR, die Aufwendungen: 166.990,00 EUR es entsteht somit ein Fehlbetrag iHv 7.061,00 EUR. Nach Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu. Weiter Informierte Dieter Jung zu: Brennholzbestellung mit 382 fm, Eichen-Saatgutgewinnung in der Abt. 4c mit einer Gesamtmasse von 2,2 t,Wald Audit vom 21.09.22
TOP 2 Genehmigung der Niederschrift (ÖT) zur Ratssitzung vom 26.09.2022:
Die Niederschrift zur Ratssitzung (ÖT) vom 26.09.2022 wurde genehmigt.
TOP 3 Bekanntgaben und Verschiedenes:
Die Vorsitzende informierte über: Der Impfbus kommt am 18.11.22 nach Mündersbach; Flutlichtanlage wurde auf LED umgerüstet; Weihnachtsmarkt am 26.11.2022; Illegale Müllentsorgung (Richtung Freirachdorf), Entsorgungskosten für die Gemeinde iHv 666,40 EUR; es wurden gute Erfahrungen mit der neuen Astplatzlösung gemacht; für das Jahr 2022 wurden 65 Astplatzkarten verkauft; auch für Jahr 2023 werden Astplatzkarten angeboten; Termine für die nächste Ratssitzung sowie Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss; Frau Wichary informierte zur OrtsApp: aktuell bereits über 325 Nutzer, nach und nach nutzen auch die örtlichen Vereine die Möglichkeit News zu veröffentlichen.
TOP 4 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss 2021:
Entfiel / wird in der nächsten Ratssitzung nachgeholt
TOP 5 Beratung und Beschluss zu den Steuerhebesätzen 2023:
Nach eingehender Beratung beschießt der Gemeinderat folgende Hebe- bzw. Steuersätze:
Grundsteuer A: 345 v.H.
Grundsteuer B: 465 v.H.
Gewerbesteuer: 380 v.H.
1. Hund: 60 EUR (unverändert)
2. Hund: 90 EUR (unverändert)
3. und weiterer Hund 120 EUR (unverändert)
1. gefährlicher Hund: 300 EUR (unverändert)
2. gefährlicher Hund 300 EUR (unverändert)
3. und weiterer gefährlicher Hund: 300 EUR (unverändert)
TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über den Nutzungsvertrag über Grundstücksflächen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung eines Windparks:
Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt, einen Nutzungsvertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG über den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung eines Windparks einen Vertrag auszuhandeln und abzuschließen.
TOP 7 Einvernehmen der Ortsgemeinde zu Bauanträgen gem. § 36 BauGB:
Es lagen keine Bauanträge vor.
TOP 8 Einwohnerfragestunde:
Wurde nicht in Anspruch genommen.
Nichtöffentlicher Teil:
TOP 9 Grundstückangelegenheiten:
TOP 10 Personalangelegenheiten:
TOP 10 Verschiedenes: