| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 des Kindergartenzweckverbandes Steinebach a.d.W. mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 11.12.2023 den Mitgliedern des Kindergartenzweckverbandes Steinebach a.d.W. zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Zimmer 118, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus. |
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| Außerdem stehen die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter https://www.hachenburg-vg.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Mitgliedsgemeinden des Kindergartenzweckverbandes Steinebach a.d.W. (Dreifelden, Linden und Steinebach a.d.W.) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. |
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| Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg oder elektronisch an finanzverwaltung@hachenburg-vg.de einzureichen. |
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| Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |