…zwar nicht nach Limbach, aber dafür nach Malberg. Und zwar zum Karnevalszug am kommenden Samstag, den 18. Februar. Traditionell macht auch die Lömbijer dem preußischen Prinzen ihre Aufwartung. Abmarsch ist um 13:11 Uhr ab „Scholtzen Hilda“ (Bergstraße 1). Also, Pappnase aufgesetzt und mitmarschiert – alle Jecken sind willkommen!
Zu Beginn informierte der Vorsitzende u.a. über eine Landesförderung zur Wiederbewaldung i.H.v. 5.000 € und die Endabrechnung der Denkmalsanierung mit 16.687,32 €. Im Anschluss gab Förster Tim (Bettgenhäuser) zunächst einen Rückblick auf das Forstjahr 2022, das (nur) dank diverser Fördermittel statt mit geplanten minus 8.700 mit plus 15.600 € schloss. Minus 7.015 € stehen – ohne Berücksichtigung möglicher Fördermittel – auch im Forstwirtschaftsplan 2023, den der Rat nach Vorstellung dennoch einstimmig beschloss. Einstimmig stimmte der Rat anschließend auch für die maximal mögliche Teilnahme am neuen Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (siehe nachfolgenden Artikel) sowie für die Einführung des „BAT-Konzeptes“ im Limbacher Gemeindewald. Den „Waldblock“ abschließend folgte der Rat der dringenden Empfehlung des Försters, aus haftungsrechtlichen Gründen weder Lesescheine auszugeben, noch (liegende) Bäume außerhalb der Brennholzbestellungen zu vermarkten. Ohne lange Diskussionen stimmte der Rat im Anschluss für den Beitritt zum „Klimapakt Rheinland-Pfalz“ (Details folgen), eine Änderung des Flächennutzungsplanes der VG und die Übertragung der Verwaltungsangelegenheiten der Jagdgenossenschaft. Bei den folgenden Vorberatungen zum Haushaltsplan 2023 stand u.a. der Friedhof im Fokus (siehe Inform der Vorwoche). Seitens der AktionsTeams (AT) informierte Patin Julia (Bongartz) vom AT „Natur & Umwelt“ u.a. über den Stand der Planungen für den Kräutermarkt am 21. Mai sowie eine neue „Naturkolumne“. Nadja (Hachmann) berichtete aus dem AT „Kinder, Jugend & Familie“, dass das Karussell auf dem Mühlenspielplatz inzwischen ehrenamtlich repariert wurde und für den an diversen Geräten zu optimierenden Fallschutz mit Kosten von bis zu 5.000 € zu rechnen ist. Das AT „Senioren“ sucht – zumal der „Söngowend“ nach der Coronapause nicht mehr so richtig in Schwung kommt – nach einer Möglichkeit, den „Kaffeeklatsch“ wiederzubeleben. Unter Verschiedenes entschied der Rat u.a. wieder an der Aktion „Saubere Landschaft“ am 15. April teilzunehmen. Im nicht öffentlichen Teil informierte der Vorsitzende lediglich über Zuzüge und erfolgte Grundbucheintragungen. Das Protokoll des öffentlichen Teils der Sitzung findest Du nach Fertigstellung auf unserer DORFhomepage (www.limbach-ww.de) unter Aktuelles/Sitzungsprotokolle.
Mittlerweile zeigt sich der Klimawandel auch bei uns auf vielfältige Weise. Darauf reagiert inzwischen auch die „große Politik“ auf EU-, Bundes- und Landesebene. Was zunächst in der Tagesschau ein Thema ist, landet einige Zeit später dann auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung und damit im Haus des Gastes. So geschehen dieser Tage mit dem neuen Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes. Dieses honoriert erstmals die Ökosystemleistungen des Waldes, also beispielsweise die Speicherung von CO2 und Wasser. Und zwar mit 85 bzw. 100 € pro Hektar und Jahr. Diese in Limbach für den Gemeindewald jährlich maximal 8.000 € gibt es jedoch nicht zum Nulltarif.
Vielmehr sind 11 bzw. für die Maximalförderung 12 Kriterien zu erfüllen. Die ersten 11 Kriterien des Bundesgesetzes sind in den PEFC-zertifizierten Wäldern von Landesforsten Rheinland-Pfalz und damit auch bei uns praktisch schon erfüllt. Die 15 € extra gibt’s jedoch nur, wenn zusätzlich 5 % der Waldfläche - im Gemeindewald sind das 4 ha - aus der Bewirtschaftung herausgenommen und der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden. Der Rat votierte für das „Komplettpaket“ und ging, passend zur Leitidee „NaturDORF“, gar noch einen Schritt weiter, indem er zusätzlich zur Teilnahme am Förderprogramm die Einführung des „BAT-Konzeptes“ beschloss. Hierzu mehr im nächsten Inform.
Du planst in Deinem Garten eine radikale Stutzung oder gar die Entfernung von Hecken und/oder Bäumen? Dann wird’s langsam Zeit. Denn das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt Dir nur noch bis 28. Februar „Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“ komplett zu entfernen oder auf den Stock zu setzen, also knapp über dem Boden zu kappen. Wenn Du also solche „Kahlschläge“ planst, hast Du noch rund zwei Wochen Zeit dafür. Danach erst wieder ab 1. Oktober. Diese „Sperre“ schützt unsere heimischen Vögel. Denn die bauen ab dem Frühjahr wieder Nester, die durch das Abrasieren mit entfernt werden. Idealerweise verteilst Du die Kahlschnitte übrigens über mehrere Jahre. So bietet Dein Garten den Vögeln in jedem Jahr Nist- und Versteckmöglichkeiten. Sie werden es Dir mit munterem Gezwitscher danken. Sofern Du nach dem Schnitt den Kompostplatz nutzen möchtest, komm gerne auf mich zu (0151 220 74 323). Wichtiger Hinweis: Normale Pflegeschnitte darfst Du das ganze Jahr über machen oder natürlich von einem GaLa-Betrieb machen lassen.
Bitte beachte auch die Stellenanzeige „Gemeindearbeiter“ im vorderen Teil dieses Informs.
Bitte beachte auch den Beitrag des KuV unter „Vereine“.