Telefonnummer 0171 5669 688 oder 02688 361
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Sprechstunde
Donnerstag 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr, Büro Schulstraße 10
Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es ab 01.März verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird. Weiterhin dürfen
in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder „auf den Stock gesetzt“ werden. Vor diesem Hintergrund sind geplante Baumfällungen auf Privatgrundstücken noch im Februar auszuführen. Unabhängig davon sind schonende Form- und Pflegeschnitte an Baumkronen zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Bäume weiterhin zulässig.
Die ursprünglich für Donnerstag, den 15. Februar geplante Ratssitzung muss wegen Terminüberschneidungen um eine Kalenderwoche auf Donnerstag, den 22. Februar, 19:00 Uhr verschoben werden. Die Tagesordnung wird fristgerecht in den gemeindlichen Aushangtafeln veröffentlicht. Um Beachtung wird gebeten.