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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 7/2026
Aus den Gemeinden
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Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Radikale Schnitte zum Schutz brütender Vögel sind vom 01. März bis 30. September nicht erlaubt. Leichte Pflege und Formschnitte sind ganzjährig erlaubt, sofern keine Nester gestört werden.

Als Grundstückseigentümer ist man in der Pflicht, Sträucher, Bäume und Büsche bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, über der Fahrbahn ragende Äste und Zweige sind so zurückzuschneiden, dass der Luftraum über der Straße mit einer lichten Höhe von 4,50m über der Fahrbahn und Straßenbankette freigehalten wird, über Gehwegen mit einer lichten Höhe von 2,50m.