vom 17.09.2024
zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Streithausen vom 15.01.1995
Der Ortsgemeinderat Streithausen hat aufgrund der §§ 34 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln an den Standorten:
Am Scholtzenhaus
Ortsteil Marienstatt: An der Bibliothek
bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß § 1 nicht mehr möglich ist.
§ 2 erhält folgende Fassung:
(1) Der Gemeinderat bildet folgenden Ausschüsse:
Rechnungsprüfungsausschuss
(2) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat drei Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.
(3) Die Mitglieder des Ausschusses werden aus der Mitte des Gemeinderates gewählt.
§ 4 erhält folgende Fassung:
Auf den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
| 1. | Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung und Umschuldungen, |
| 2. | Stundung und Niederschlagung gemeindlicher Forderungen, |
| 3. | Entscheidung über die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln zur Fristwahrung, |
| 4. | Herstellung des Einvernehmens in den Fällen des § 34 Baugesetzbuch, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung nicht berührt werden, |
| 5. | Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 2.000,00 EUR im Einzelfall. |
§ 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 EUR.
§ 7 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 25,00 EUR.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Streithausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.