Der Gemeinderat hat beschlossen im Bereich „Fach“, Flur 4 sowie Flur 17, in der Gemarkung Mündersbach einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flurstücke 3, 10 bis 19 und 35 bis 37/1, 37/6 und 38 in der Flur 4 sowie die Parzellen 10 bis 15 in der Flur 17 sollen in den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes mit einbezogen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bodenordnung und Erschließung eines allgemeinen Wohngebietes in diesem Bereich zu schaffen. Das Bebauungsplangebiet "Fach" schließt sich südlich und östlich der vorhandenen Bebauung in der „Rheinstraße“ an.
Der geplante Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird die Aufstellung hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB aufgestellt.
Nach Erstellung der Planungsunterlagen erfolgt eine öffentliche Auslegung der Pläne, auf die rechtzeitig im Mitteilungsblatt „Inform“ hingewiesen wird.