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INFORM - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Hachenburg
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr  2 0 2 3

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt*

der Gesamtbetrag der Erträge auf 15.563.180,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.042.100,00 EUR

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf -1.478.920,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

auf -559.550,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.129.730,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.533.800,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

auf -3.404.070,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

auf 3.963.620,00 EUR

*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 EUR

verzinste Kredite auf 1.024.000,00 EUR

zusammen auf 1.024.000,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf 3.205.000,00 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 889.500,00 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird

festgesetzt auf 2.000.000,00 EUR

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk 6.987.000,00 EUR

davon zinslose Kredite 1.170.000,00 EUR

verzinste Kredite 5.817.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk 3.633.000,00 EUR

davon zinslose Kredite 212.000,00 EUR

verzinste Kredite 3.421.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg 376.000,00 EUR

davon zinslose Kredite 0,00 EUR

verzinste Kredite 376.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung 697.000,00 EUR

davon zinslose Kredite 0,00 EUR

verzinste Kredite 697.000,00 EUR

zusammen auf 11.693.000,00 EUR

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk 1.000.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk 1.000.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg 750.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung 750.000,00 EUR

zusammen auf 3.500.000,00 EUR

3. Verpflichtungsermächtigungen

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk 7.940.000,00 EUR

darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 6.807.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk 2.500.000,00 EUR

darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 2.500.000,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg 0,00 EUR

darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 0,00 EUR

Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung 0,00 EUR

darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 0,00 EUR

zusammen auf 10.440.000,00 EUR

darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 9.307.000,00 EUR

§ 6 Umlagen

Gem. § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird

festgesetzt auf 31 v.H.

Nachrichtlich:

Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2022 9.149.154,00 EUR

Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2023 10.698.493,00 EUR

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

25.102.142,51 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Vorjahres 24.206.092,51 EUR

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 22.727.172,51 EUR

§ 8 Altersteilzeit

Altersteilzeit darf nur innerhalb der Quote nach § 4 Abs. 2 des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte - TVFlexAZ - vereinbart werden.

Hachenburg, den 27.02.2023 — In Vertretung Marco Dörner
Erster Beigeordneter

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 1.024.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 und § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 GemO wird nicht vorbehalten.

Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 889.500 EUR, zu deren Finanzierung in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird unter der Bedingung genehmigt, dass die Verpflichtungsermächtigungen nur für Vorhaben in Anspruch genommen werden dürfen, welche die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde Hachenburg nicht beeinträchtigen oder für die hinsichtlich der später voraussichtlich erforderlichen Kreditaufnahme ein Ausnahmetatbestand der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO vorliegt (§ 95 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. § 102 GemO).

Der in § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 10.311.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der verzinsten Kredite wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Von diesem Gesamtbetrag der Kredite entfallen 3.421.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung, 5.817.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung, 376.000 EUR auf den Betriebszweig Löwenbad Hachenburg und 697.000 EUR auf den Betriebszweig Energieversorgung.

Aufgrund der Stellungnahme der SGD Nord wird davon ausgegangen, dass die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Zukunftskonzeptes Abwasserwerk die Bedingungen der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt.

Im Rahmen der Gesamtgenehmigung der Investitionskredite des Betriebszweiges Energieversorgung für die Aufnahme der einzelnen Kredite wird sich die Einzelgenehmigung vorbehalten.

Die in § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 9.307.000 EUR festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 102 GemO genehmigt. Von der genehmigten Summe der Verpflichtungsermächtigungen entfallen 2.500.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 6.807.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.

Es wird davon ausgegangen, dass der auf das Zukunftskonzept Abwasserwerk entfallende Teil der vorgenannten Summe der Verpflichtungsermächtigungen die Bedingungen der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt.

Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit

von Montag, den 06.03.2023 bis Mittwoch, den 15.03.2023

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag

08.00-12.00 Uhr

Dienstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-16.00 Uhr

Mittwoch

08.00-12.00 Uhr

Donnerstag

08.00-12.00 Uhr

13.30-18.30 Uhr

Freitag

08.00-12.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.

Hachenburg, den 27.02.2023 — In Vertretung Marco Dörner
Erster Beigeordneter

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Hachenburg, den 27.02.20231 — Marco Dörner
Erster Beigeordneter