Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt*
der Gesamtbetrag der Erträge auf 15.563.180,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.042.100,00 EUR
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf -1.478.920,00 EUR
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf -559.550,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.129.730,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.533.800,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf -3.404.070,00 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf 3.963.620,00 EUR
*Beträge ohne interne Leistungsverrechnung
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf 0,00 EUR
verzinste Kredite auf 1.024.000,00 EUR
zusammen auf 1.024.000,00 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 3.205.000,00 EUR
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 889.500,00 EUR
§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird
festgesetzt auf 2.000.000,00 EUR
§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf:
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk 6.987.000,00 EUR
davon zinslose Kredite 1.170.000,00 EUR
verzinste Kredite 5.817.000,00 EUR
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk 3.633.000,00 EUR
davon zinslose Kredite 212.000,00 EUR
verzinste Kredite 3.421.000,00 EUR
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg 376.000,00 EUR
davon zinslose Kredite 0,00 EUR
verzinste Kredite 376.000,00 EUR
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung 697.000,00 EUR
davon zinslose Kredite 0,00 EUR
verzinste Kredite 697.000,00 EUR
zusammen auf 11.693.000,00 EUR
2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk 1.000.000,00 EUR
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk 1.000.000,00 EUR
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg 750.000,00 EUR
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung 750.000,00 EUR
zusammen auf 3.500.000,00 EUR
3. Verpflichtungsermächtigungen
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Abwasserwerk 7.940.000,00 EUR
darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 6.807.000,00 EUR
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Wasserwerk 2.500.000,00 EUR
darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 2.500.000,00 EUR
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Löwenbad Hachenburg 0,00 EUR
darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 0,00 EUR
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Hachenburg Betriebszweig Energieversorgung 0,00 EUR
darunter:Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 0,00 EUR
zusammen auf 10.440.000,00 EUR
darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen 9.307.000,00 EUR
§ 6 Umlagen
Gem. § 32 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird
festgesetzt auf 31 v.H.
Nachrichtlich:
Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2022 9.149.154,00 EUR
Umlagesoll für das Haushaltsjahr 2023 10.698.493,00 EUR
§ 7 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres
25.102.142,51 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Vorjahres 24.206.092,51 EUR
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 22.727.172,51 EUR
§ 8 Altersteilzeit
Altersteilzeit darf nur innerhalb der Quote nach § 4 Abs. 2 des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte - TVFlexAZ - vereinbart werden.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 5 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 1.024.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 2 und § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 GemO wird nicht vorbehalten.
Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 889.500 EUR, zu deren Finanzierung in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird unter der Bedingung genehmigt, dass die Verpflichtungsermächtigungen nur für Vorhaben in Anspruch genommen werden dürfen, welche die dauernde Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde Hachenburg nicht beeinträchtigen oder für die hinsichtlich der später voraussichtlich erforderlichen Kreditaufnahme ein Ausnahmetatbestand der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO vorliegt (§ 95 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. § 102 GemO).
Der in § 5 Nr. 1 der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Hachenburg für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 10.311.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der verzinsten Kredite wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO aufsichtsbehördlich genehmigt. Von diesem Gesamtbetrag der Kredite entfallen 3.421.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung, 5.817.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung, 376.000 EUR auf den Betriebszweig Löwenbad Hachenburg und 697.000 EUR auf den Betriebszweig Energieversorgung.
Aufgrund der Stellungnahme der SGD Nord wird davon ausgegangen, dass die Kreditaufnahme zur Finanzierung des Zukunftskonzeptes Abwasserwerk die Bedingungen der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt.
Im Rahmen der Gesamtgenehmigung der Investitionskredite des Betriebszweiges Energieversorgung für die Aufnahme der einzelnen Kredite wird sich die Einzelgenehmigung vorbehalten.
Die in § 5 Nr. 3 der Haushaltssatzung für Sondervermögen mit Sonderrechnung (Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke) auf 9.307.000 EUR festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird gemäß § 80 Abs. 3 i. V. m. § 102 GemO genehmigt. Von der genehmigten Summe der Verpflichtungsermächtigungen entfallen 2.500.000 EUR auf den Betriebszweig Wasserversorgung und 6.807.000 EUR auf den Betriebszweig Abwasserbeseitigung.
Es wird davon ausgegangen, dass der auf das Zukunftskonzept Abwasserwerk entfallende Teil der vorgenannten Summe der Verpflichtungsermächtigungen die Bedingungen der VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO erfüllt.
Der Haushaltsplan kann nach telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit
von Montag, den 06.03.2023 bis Mittwoch, den 15.03.2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 08.00-12.00 Uhr | |
| Dienstag | 08.00-12.00 Uhr | 13.30-16.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00-12.00 Uhr | |
| Donnerstag | 08.00-12.00 Uhr | 13.30-18.30 Uhr |
| Freitag | 08.00-12.00 Uhr |
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, Zimmer Nr. 118 eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.