Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Die Anlage der Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
B) Ausheben und Schließen
| 1. | Reihengräber | 650,00 € |
| 2. | Urnengräber | 120,00 € |
| 3. | Namensschild |
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| Bestellen und Anbringen eines persönlichen Markierungsschildes an einem Baum | 100,00 € |
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.