Widmung von Gemeindestraßen
Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 beschlossen, dass die Straße „Auf der Insel“, Gemarkung Höhr, Flur 27, Flurstücke 127/2 und 130/1 (siehe beigefügter Lageplan) gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz - in der derzeit gültigen Fassung - dem öffentlichen Verkehr gewidmet wird.
Sie wird gemäß § 3 Landesstraßengesetz zur Gemeindestraße erklärt.
Hinweis:
Der Lageplan, in dem die gewidmete Fläche dargestellt ist, ist Bestandteil der Widmung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift einzulegen.