Titel Logo
Kannenbäckerland-Kurier Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen
Ausgabe 1/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht aus der Stadtratssitzung vom 18.12.2023

Die Tagesordnung der letzten Stadtratssitzung des Jahres umfasste sechzehn Tagesordnungspunkte, davon vierzehn im öffentlichen Teil.

Im nichtöffentlichen Teil wurde im ersten Tagesordnungspunkt der Stellenplan der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Haushaltsjahr 2024 mit einstimmigem Ergebnis verabschiedet.

Nach den „Mitteilungen und Anfragen“ ging es mit Beginn des öffentlichen Teils um die Zustimmung der Stadt Höhr-Grenzhausen zur 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Hintergrund ist die Ausweisung von Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Hilgert, die 4. Fortschreibung wurde im Jahre 2021 im Verbandsgemeinderat Höhr-Grenzhausen beschlossen. In dessen Sitzung am 09.10.2023 wurde nun zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens der Feststellungsbeschluss gefasst und fand in der heutigen Sitzung mit einer Enthaltung die mehrheitliche Zustimmung des Stadtrates.

Der Schulelternbeirat der Goethe-Grundschule hat aufgrund von Veränderungen in der Schule neue Elternvertreter für den Schulträgerausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen vorgeschlagen. Dieser besteht insgesamt aus acht Personen und wird je zur Hälfte mit Eltern- und Lehrervertretern sowie vier Ratsmitgliedern besetzt. Die Ratsmitglieder wurden bereits 2019 für die Dauer ihrer Amtszeit gewählt. Frau Julia Löser wurde bereits 2020 als Lehrervertreterin in den Ausschuss gewählt. Somit ist eine Ergänzungswahl für die Elternvertreter durchzuführen. Der Stadtrat wählte folgende Personen als Elternvertreter: Katrin Goebel, Nadine Braun und Martin Sambraus. Stellvertreter: Pierre Hendges, Arife Gümüs, Steffi Lau. Anschließend wählte der Stadtrat Jonas Finke ebenfalls mit einstimmigem Ergebnis als stellvertretendes Ausschussmitglied in den Ausschuss für Stadtmarketing als Nachfolger für den verstorbenen Hartmut Pinnow.

Anschließend erläuterte Forstamtmann Detlev Nauen den Forstwirtschaftsplan der Stadt Höhr-Grenzhausen für das Haushaltsjahr 2024. Den geplanten Gesamtausgaben in Höhe von 337.989,-- Euro (für Aufwendungen für Dienstleistungen und für Waldarbeitereinsätze/Beförsterungskosten sowie Aufwendungen der Kommune, Verbrauchsmittel und bilanzielle Abschreibungen) stehen Einnahmen aus Holzverkauf, Erträge aus Verkäufen, Zuschüssen, Sonstigen Einnahmen (Jagd) und Kostenerstattung aus wechselseitigen Waldarbeitereinsätzen in Höhe von 377.421,-- € gegenüber. Der Finanzplan weist in diesem Jahr einen Überschuss in Höhe von 39.432,-- € aus. Der Forstwirtschaftsplan fand die einstimmige Zustimmung des Stadtrates.

In den nächsten Tagesordnungspunkten 6 bis 9 ging es um die vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt Höhr-Grenzhausen und dem Jugendhaus „Zweite Heimat“ e.V. aufgrund des Umzuges in das neue Gebäude in der Mittelstraße. Alle Beschlussfassungen erfolgten einstimmig. Der Mietvertrag vom 15.09.2000 zwischen der Stadt und dem Förderverein "Jugendhaus Zweite Heimat e.V.“, Hermann-Geisen-Straße 40-42 in 56203 Höhr-Grenzhausen soll zum 31.12.2023 mit dem Abschluss eines Auflösungsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. Sollte die Fertigstellung des neuen Gebäudes und der Umzug erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wird das Mietverhältnis bis zur Abnahme des Gebäudes in der Mittelstraße bestehen bleiben.

Das Gebäude in der Hermann-Geisen-Straße in Grenzhausen wurde dem Verein am 26. August 1991 offiziell zu dessen satzungsmäßiger Nutzung für die offene Jugendarbeit im Gebiet der Stadt und Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen übergeben. Im Jahre 2004 wurde durch die Stadt Höhr-Grenzhausen im Rahmen des Projektes „Mobile Jugendarbeit / Streetwork“ der Jugendtreff „Treff 34“ in der Rheinstraße in Höhr-Grenzhausen eröffnet. Der Treff 34 ist dem Jugendhaus angeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde zuletzt am 24.11.2005 ein Vertrag zwischen der Stadt und dem Förderverein "Jugendhaus Zweite Heimat e.V." Hermann-Geisen-Straße 40-42 und Rheinstraße 34 in Höhr-Grenzhausen unterzeichnet. Das Jugendhaus und der Treff 34 werden voraussichtlich ab Januar 2024 in das für die offene Jugendarbeit errichtete Gebäude in der Mittelstraße 7 im Stadtteil Höhr umziehen. Daher soll der bestehende Vertrag mit einem Auflösungsvertrag zum 31.12.2023 aufgelöst werden. Das Vertragsverhältnis bleibt bis zur Abnahme des Gebäudes in der Mittelstraße bestehen. Der Stadtrat beschloss die Auflösung des Vertrages vom 24.11.2005 zwischen der Stadt Höhr-Grenzhausen und dem Förderverein "Jugendhaus Zweite Heimat e.V." Hermann-Geisen-Straße 40-42 und Rheinstraße 34 in Höhr-Grenzhausen zum 31.12.2023. Sollte die Fertigstellung des neuen Gebäudes und der Umzug erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, soll das Vertragsverhältnis bis zur Abnahme des Gebäudes in der Mittelstraße bestehen bleiben.

Das Jugend- und Kulturzentrum soll mit all seinen Außenstellen (Jugendhaus, Kinderhort, Treff 34 und Tanzschule auf dem Laigueglia-Platz) voraussichtlich ab Januar 2024 in das neu errichtete Gebäude in der Mittelstraße 7 im Stadtteil Höhr umziehen. Es ist erforderlich, dass zwischen der Stadt und dem Förderverein „Jugendhaus Zweite Heimat“ e.V. ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Die Mitglieder des Stadtrates beschlossen die Regelungen zur Nutzung, Einrichtung, Unterhaltungsmaßnahmen, Betriebskosten usw. Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Haus- und Benutzungsordnung für das neue Jugend-, Kultur- und Bürgerzentrum verabschiedet, diese tritt ab der Gebäudeabnahme in Kraft.

Der Haushaltsplan 2024 für das Jugendhaus Zweite Heimat e.V. war Gegenstand des nächsten Beratungspunktes, mit einer Enthaltung wurden nachfolgende Beträge veranschlagt:

Jugendhaus Zweite Heimat allgemein

199.600,-- €

Kinderhort

37.200,-- €

Zur Top 11 ging es um die Änderung der Hauptsatzung der Stadt Höhr-Grenzhausen. Es lag ein Antrag der SPD-Fraktion vor, die Sitzungsgelder für die Mitglieder des Stadtrates und der Ausschüsse von 25,-- Euro auf 30,-- Euro pro Sitzung zu erhöhen. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Sitzungsgelder seit sehr langer Zeit nicht mehr angehoben wurden. Außerdem sei der Einsatz der ehrenamtlichen Rats- und Ausschussmitglieder entsprechend zu würdigen und zudem hinsichtlich der kommenden Kommunalwahlen auch für weitere Personen ein Anreiz zu schaffen, ihre Freizeit zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Die Regelung soll ab Januar 2024 gelten. Dem Antrag wurde mit mehrheitlichem Ergebnis zugestimmt.

Ein Beschluss über eventuell eingereichte Anregungen zur Haushaltssatzung 2023 war nicht erforderlich, da keine Vorschläge eingegangen sind. Die höheren Gewerbesteuereinnahmen der Stadt im Jahr 2023 führten bereits im dritten Quartal bzw. im vierten Quartal zu höheren Zahlen bei der Gewerbesteuerumlage. Mit dem nachfolgenden Beschluss zu TOP 13 wurden die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dieser Ausgaben einstimmig genehmigt. Die erforderlichen Mittel für die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von voraussichtlich 257.900,-- Euro werden damit bereitgestellt. Ebenso fand die außerplanmäßige Aufwendung für die Bildung eines Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Höhe von 700.890,-- Euro die Zustimmung des Stadtrates.

Im Anschluss an die Präsentation zum Haushaltsplan 2024 durch Stadtbürgermeister Michael Thiesen beschloss der Stadtrat mit einer Gegenstimme die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2024. Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen und schließt, bei Erträgen in Höhe von 20.400.370 Euro und Aufwendungen von 19.119.690 €, mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.280.680 € ab. Im Finanzhaushalt ist der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen mit einem Betrag von 667.140 € ebenfalls positiv. Die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten kann daher aus eigenen Mitteln erfolgen. Vielmehr kann eine freie Finanzspitze in Höhe von 281.840 Euro ausgewiesen werden, die zur teilweisen Finanzierung der Investitionen eingesetzt wird. Die verbleibende Differenz soll mit der Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 4.005.140 Euro geleistet werden. Die Stadt Höhr-Grenzhausen ist erfreulicherweise weiterhin nicht auf einen Kassenkredit angewiesen und kann Ihre Verpflichtungen aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligen.

Abschließend folgten die „Einwohnerfragestunde“ und die „Mitteilungen und Anfragen“. Detaillierte Informationen zur Sitzung können im Rats- und Bürgerinformationssystem der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen eingesehen werden.