Aufhebung des Bebauungsplanes „Ferbachtal-Am Grübchen, Teilbebauungsplan IV, Teil A“
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung am 13.02.23 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan „Ferbachtal-Am Grübchen, Teilbebauungsplan IV, Teil A“ aufzuheben und das erforderliche Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck liegt der Vorentwurf - bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung (inkl. Anlagen) - zur Einsichtnahme aus.
Interessierte Bürger können den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Ferbachtal-Am Grübchen, Teilbebauungsplan IV, Teil A“ bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, Zimmer 306, 3. OG, während den Dienstzeiten
von Montag, den 11.03.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 10.04.2024
| Montag bis Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | |
| Montag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch, Donnerstag | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
einsehen und weitere Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erhalten. Anregungen können in dieser Zeit vorgebracht werden.
Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.
Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage:
https://www.hoehr-grenzhausen.de/themen-die-uns-bewegen/laufende-bauleitplanverfahren/
Das Plangebiet des Bebauungsplans ergibt sich aus dem unten beigefügten Übersichtsplan.
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), ortsüblich bekannt gemacht.