Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGesetzbuch
Der Stadtrat Höhr-Grenzhausen hat in seiner Sitzung vom 23.02.2026 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Am Limes“ gefasst und die Veröffentlichung und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans „Am Limes“ ergibt sich aus dem unten beigefügten Übersichtsplan. Darüber hinaus ist ebenfalls ein Übersichtsplan der externen Ausgleichsfläche in der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) beigefügt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 06.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 statt.
In dieser Zeit wird der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Begründung (mit Umweltbericht) textliche Festsetzungen, landschaftspflegerischer Bestandsplan, Plan zur Kompensationsmaßnahme auf externer Ausgleichsfläche, Schallschutzgutachten und Fachbeitrag Artenschutz, im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen unter
https://www.hoehr-grenzhausen.de/buergerportal/bauleitplanung/laufende-bauleitplanverfahren/
veröffentlicht. Weiter können die Unterlagen aufgrund einer Verlinkung auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz https://www.geoportal.rlp.de/ eingesehen werden.
Zusätzlich können die Entwurfsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen, 3. OG Zimmer 306, während der Dienststunden
| Montag bis Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| und | |
| Montag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch, Donnerstag | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Stellungnahmen zu dem Planentwurf, d.h. zu sämtlichen ausliegenden Unterlagen, auf elektronischem Weg per Mail an thomas.lind@hoehr-grenzhausen.de oder yvette.weidner@hoehr-grenzhausen.de übermittelt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich, mündlich, zur Niederschrift, oder per Fax 02624/10489) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Höhr-Grenzhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
| 1. | Umweltbericht mit Aussagen zu rechtlichen und planerischen Grundlagen sowie zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; weiterhin mit Beschreibung und Bewertung der natürlichen Grundlagen (Schutzgüter Mensch, Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter), einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes sowie die voraussichtlichen Umweltauswirkungen und das Wirkungsgefüge und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern; ferner mit Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, der Bilanzierung des Eingriffs und Empfehlungen für Festsetzungen; |
| Bestandteil des Umweltberichtes sind ein landespflegerischer Bestandsplan und eine externe Ausgleichfläche (Gemarkung Hamm, Flur 6, Flurstücke 149/35, 149/45 und 389/7 jeweils teilweise); Stand Februar 2026 |
| 2. | Artenschutz |
| a) | Planunterlagen |
| • | Fachbeitrag Artenschutz für den Bebauungsplan „Am Limes, 1. Erweiterung“, Stand Januar 2026 |
| - | Rechtlicher Hintergrund und Vorgehensweise |
| - | Bedeutung des Planungsgebietes für besonders und streng geschützte, wild lebende Tiere (Habitatstrukturen, Vögel, Fledermäusen, Amphibien und Reptilien, Kleinsäuger und planungsrelevante Insektengruppen) mit Betroffenheit der gesetzlich geschützten Arten |
| - | Planungshinweise und Kompensationsmaßnahmen (Ergebnis der Konfliktanalyse, Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnehmen und weitere Kompensationsmaßnahmen für besonders geschützte Arten) |
| - | Fazit |
| b) | Stellungnahmen |
| - | Westerwaldkreis, Naturschutz, vom 18.11.2025 |
| - | Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 18.11.2025 |
| 3. | Natur- und Biotopschutz / Flächeninanspruchnahme |
| a) | Planunterlagen |
| • | Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Stand Februar 2026 |
| b) | Stellungnahmen |
| - | Westerwaldkreis, Naturschutz, vom 18.11.2025 |
| - | Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 17.11.2025 |
| - | Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 18.11.2025 |
| 4. | Immissionsschutz, Verkehr und Schutzgut Mensch |
| a) | Planunterlagen |
| • | Schalltechnische Immissionsprognose zur geplanten 1. Erweiterung des Bebauungsplans „Am Limes“ in Höhr-Grenzhausen, Stand 22.08.2025 |
| b) | Stellungnahmen |
| - | Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 17.11.2025 |
| - | Stellungnahme aus der Öffentlichkeit vom 18.11.2025 |
| 5. | Stellungnahmen zum Schutzgut Boden |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau vom 03.11.2025 zu Bergbau/Altbergbau sowie Boden und Baugrund |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 11.11.2025 zu Altablagerungen |
| 6. | Stellungnahmen zum Schutzgut Wasser |
| - | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 11.11.2025 zu Altablagerungen |
| - | Westerwaldkreis, Wasserwirtschaft vom 18.11.2025 |
| 7. | Stellungnahmen zum Schutzgut Klima/Luft |
| - | keine |
| 8. | Schutzgut Landschaft |
| a) | Planunterlagen |
| • | Umweltbericht, Stand Januar 2026 |
| b) | Stellungnahmen |
| - | keine |
| 9. | Stellungnahmen zum Schutzgut Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Geschäftsstelle Praktische Denkmalpflege, Direktion Landesdenkmalpflege, vom 28.10.2025 ohne Bedenken |
| - | Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie vom 10.10.2025 wegen benachbarter archäologischer Fundstellen |
Hinweise:
Alle DIN-Normen und Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse), auf die in den Planunterlagen verwiesen wird, werden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Höhr-Grenzhausen zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG RLP). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.