Die Stadt Höhr-Grenzhausen fördert Einzelmaßnahmen von Kunstschaffenden in Höhr-Grenzhausen. Dabei soll insbesondere die handwerkliche und künstlerische Keramik, wie auch die Glaskunst oder auch sonstige künstlerische Aktivitäten berücksichtigt werden. Ebenfalls werden die Produktentwicklung in der Keramik und im Glas sowie die technische Keramik durch die Stadt Höhr-Grenzhausen gefördert.
Die Stadt Höhr-Grenzhausen fördert nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABI. EU Nr. L 352 S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung im Wege der Projektförderung.
(1) Gefördert werden:
| a) | Absolventen der hiesigen Bildungseinrichtungen des BFZK oder |
| b) | Kunstschaffende, die sich verselbstständigen wollen und ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen haben oder |
| c) | Personen, die bereits ein Unternehmen gegründet haben oder ein Unternehmen gründen wollen und dieses Unternehmen nicht in Förderzentren/Förderinstituten seinen Sitz nimmt |
(2) Das Unternehmen bzw. die Werkstatt muss in der Stadt Höhr-Grenzhausen eingerichtet werden bzw. ihren Sitz haben.
(3) Weiterhin können Kleingruppen (bis maximal 4 Personen) von Kunstschaffenden gefördert werden. Der Gruppe muss mindestens eine Person angehören, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt.
(4) Über Ausnahmen zu Absatz 1 entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen.
(1) Die Art der Förderung ist von dem jeweiligen Projekt abhängig. Es können Zuschüsse zu laufenden Kosten oder ein einmaliger Zuschuss gewährt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu maximal 2.500,00 €. Eine Förderung kann nur im Rahmen der im Haushaltsplan verfügbaren Haushaltsmittel erfolgen. Die Förderung ist auf ein Kalenderjahr beschränkt. Erneute Förderanträge für ein Projekt sind zulässig; aus der vorangegangenen Förderung ist kein Anspruch auf eine weitere Förderung ableitbar.
(2) Über die Förderung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Höhr-Grenzhausen. Über die Verwendung der Mittel ist ein Verwendungsnachweis zum Jahresende des Förderkalenderjahres vorzulegen.
Die aus der Förderung resultierenden Arbeitsergebnisse sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies kann unter anderem durch die Teilnahme an aktuellen Projekten der Stadt, wie beispielsweise dem Europäischen Keramikmarkt oder der Veranstaltung „Höhr-Grenzhausen brennt Keramik“, erfolgen.
Sofern die geförderten Projekte thematisch unpassend sind, ist auch eine Präsentation der Arbeitsergebnisse in Form einer Ausstellung, Präsentation oder ähnlichem möglich.
Diese Richtlinie tritt am 01. Januar 2026 in Kraft Höhr-Grenzhausen und löst die bisherige Richtlinie zur Förderung junger Keramiker in der Fassung vom 05.02.2019 ab.
24. Februar 2026